
Klimaschutzkonzepte
Diesem Baustein sind die folgenden förderfähigen Vorhaben zugeordnet:
Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Was wird gefördert? Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten soll dazu dienen, alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abzudecken. Dabei sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung erarbeitet werden.
Wie hoch ist die Förderquote? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten
Was wird gefördert? Teilkonzepte können zu verschiedenen Schwerpunkten, z.B. zu Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, erstellt werden, wobei unter anderem die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren CO2-Minderungspotenziale analysiert werden sollen.
Wie hoch ist die Förderquote? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung durch einen Klimaschutzmanager. Außerdem kann ein Anschlussvorhaben beantragt werden,um weitere Maßnahmen des Klimaschutz(teil)konzeptes realisieren zu können.
Wie hoch ist die Förderquote? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anschlussvorhaben werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert und können jederzeit beantragt werden.
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Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung
Was wird gefördert? Im Rahmen der Förderung eines Klimaschutzmanagers wird einmalig eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 80 % gefördert.
Wie hoch ist die Förderquote? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 €. Diese Förderung kann jederzeit beantragt werden.
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