
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
Diesem Baustein sind die folgenden förderfähigen Vorhaben zugeordnet:
Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung
Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 60 %.
Wie hoch ist die Förderquote? Es gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 €, wobei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung
Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist der Einbau hocheffizienter Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 %.
Wie hoch ist die Förderquote? Es gilt ein Mindestfördervolumen von 5.000 €, wobei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt wird.
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Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen
Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Geräten im Bestand von Nichtwohngebäuden mit hohen Effizienzanforderungen.
Wie hoch ist die Förderquote? Es gilt ein Mindestfördervolumen von 5.000 €, wobei ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt wird.
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