Planungskompass Klimaschutz 2024

Gesetze, Fristen und Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg und Bayern

Der Planungskompass ist eine kurze Darstellung der wichtigsten Normen und Förderrichtlinien für kommunale Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg und Bayern. Die Informationen sind übersichtlich aufbereitet, um Maßnahmen- und Budgetplanung zu erleichtern. Für weiterführende Informationen konsultieren Sie die genannten Rechtsgrundlagen – oder fragen Sie die Berater:innen von endura kommunal.


Strategischer Klimaschutz

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

Der Baustein „Strategische Klimaschutzmaßnahmen“ enthält Förderung für Beratungen und Konzepte, die den Kommunen einen Weg zur Klimaneutralität weisen – von der Ist- Analyse bis zur Umsetzung. Von dieser Förderung können ALLE Kommunen profitieren, auch solche, die bereits ein Klimaschutzkonzept erstellt haben:

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  • Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement: Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Personal sowie Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Konzepterstellung
  • Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts: Zuschuss von 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei der Konzepterstellung durch einen externen Dienstleister

Finanzschwache Kommunen erhalten jeweils höhere Fördersätze.

Ansprechpartnerin: Eva Mutschler-Oomen

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Wärmeversorgung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sollen ab 2024 die Wärmewende bundesweit beschleunigen.

Das Wärmeplanungsgesetz vereinheitlicht die kommunale Wärmeplanung. Städte mit über 100.000 Einwohnern sind verpflichtet bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorzulegen, alle anderen Kommunen bis Mitte 2028. Darin sind Vorranggebiete für Wärmenetze auszuweisen. Bestehende Wärmenetze brauchen einen Transformationsplan, in dem Netzbetreiber Schritte zur Dekarbonisierung festlegen.

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für neue Heizungen einen EE-Anteil von 65 % vor. Dies gilt für Neubaugebiete ab 2024, für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken spätestens ab 2028 (bzw. früher, wenn eine Wärmeplanung vorliegt). Fossil betriebene Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, bis sie irreparabel kaputt sind oder eine Laufzeit von 30 Jahren erreicht haben.

mehr lesen: Förderung über BEG und BEW

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert die Planung, den Neubau sowie die klimaneutrale Transformation von Wärmenetzen mit bis zu 50 %. Ein Betriebskostenzuschuss für Großwärmepumpen und Solarthermieanlagen ist möglich.

Beim Einbau einer GEG-konformen Heizung kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 % erreicht werden.

Ansprechpartner: Maximilian Schmid

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Straßenbeleuchtung

Der Umstieg auf effiziente LED-Leuchten schont den kommunalen Haushalt und trägt zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Das Energiesparpotenzial liegt bei etwa 70 %. Eine gleichmäßige und normgerechte Ausleuchtung nach DIN 13201 lässt sich bei gleichzeitiger Reduzierung der Lichtverschmutzung realisieren. Aktuell wird die Umstellung auf LED-Leuchten noch mit Fördermitteln auf Bundesund Landesebene unterstützt. Die Wartezeit bis zum Zuwendungsbescheid liegt bei 8-12 Monaten, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf Antrag möglich.

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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  • Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung mit Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen) auf die Lieferung und Montage der Leuchten sowie die Steuer- und Regelungstechnik.
  • Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung mit Förderquote von 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen) auf die Lieferung und Montage der Leuchten sowie die Steuer- und Regelungstechnik.

Ansprechpartner: Frank Lempert

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ProECo im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg

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Gefördert werden Projekte im Energiespar- (ESC) und Energieliefer-Contracting. Das Programm wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Ansprechpartner: Frank Lempert

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Planung Verkehrswende

Bund und Länder haben für 2030 Ziele der Verkehrswende definiert. Dazu gehört die Reduzierung von Lärm- und CO2-Emissionen. Im Zuge dieser Maßnahmen möchte man zusätzlich die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität in Städten und Gemeinden verbessern.

Um das alles zu erreichen, braucht man eine strategische und ganzheitliche Verkehrsplanung. Auch viele kleine Kommunen beschäftigen sich mit E-Mobilität, Radverkehrswegen oder Carsharing. Oft fehlen ihnen aber die Ressourcen für ein ganzheitliches Konzept.

Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“:

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  • Ziele: motorisierten Individualverkehr reduzieren; Lärmschutz
  • Inhalt: Untersuchung der Verflechtungsräume (Alltagsmobilität, Pendelverkehre etc.) und regionaler Verknüpfungen; begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Ergebnis: Definition konkreter Ziele und Maßnahmen (inkl. Priorisierungen, Fahrplan, Kostenschätzung, Finanzierungsmöglichkeiten, Energie- und Treibhausgaseinsparung)
  • Förderung: bis Ende 2024 ist die Förderquote 75 %. Antragstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss

Ansprechpartnerin: Sarah Berbereich

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Ganzheitliche Mobilitätskonzeption

Der Bund fördert mit dem „Fokuskonzept Mobilität“ die Erstellung einer ganzheitlichen Mobilitätskonzeption:

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  • Ziel: Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen identifizieren, Umsetzung planen
  • Inhalt: Bestandsanalyse, Energie- und Treibhausgasbilanz des Verkehrsaufkommens, Potenzialanalyse, Szenarien und THG-Minderungsziele; Beteiligungsformate für Verwaltung und Öffentlichkeit
  • Ergebnis: Herzstück sind die kommunengerechte Umsetzungsstrategie und der Maßnahmenkatalog
  • Förderung: Förderquote von 60 %

Ansprechpartnerin: Sarah Berbereich

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E-Mobilität

Der Ausbau der E-Ladestruktur auf öffentlichen Parkplätzen ist Sache der Kommunen. Mit einem Ladeinfrastrukturonzept können sie

  • den Bedarf evaluieren,
  • Ziele definieren,
  • Finanzierung festlegen,
  • Maßnahmen zur Umsetzung planen.

Solche Ladeinfrastrukturkonzepte entsprechen den lokalen, kommunalen Masterplänen, die Kommunen laut Masterplan II des Bundesverkehrsministeriums entwickeln sollen. Ein solches Konzept bildet die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

Förderprogramm Charge@BW

Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien zu erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einzusparen.

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  • Förderung für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur
  • Gefördert wird der Bau öffentlich zugänglicher Ladestationen und vorbereitender Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten
  • Förderquote von 40 %
  • Laufzeit bis Ende Juli 2024

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben.

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  • Förderung für Ladeinfrastrukturkonzepte
  • Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
  • Förderumfang von maximal 50 % bei Kosten von über 10.000 €
  • Antragsstellung über die jeweils zuständigen Regierungspräsidien

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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Förderprogramm BW-e-Nutzfahrzeuge
In Baden-Württemberg soll der Anteil an Nutzfahrzeugen mit Elektroantrieb steigen. Das Ministerium für Verkehr versteht das BW-e-Nutzfahrzeuge Programm als Anreiz, sich für ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb zu entscheiden.

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  • Förderung für Unterhaltungs- und Betriebskosten von (gekauften, geleasten oder gemieteten) neuen batterieelektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen
  • Förderhöhe je nach Fahrzeugklasse zwischen 4.000 € und 60.000 € pro Fahrzeug

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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Fahrradleihsystem im ländlichen Raum

Im ländlichen Raum wird das Angebot von Leihfahrrädern gut angenommen – auch wenn (fast) jede und jeder ein eigenes Fahrrad hat. Besonders Leihpedelecs sind beliebt. Sie werden auch genutzt, um die sog. „erste und letzte Meile“ zwischen Wohnort und ÖPNV-Anschluss zurückzulegen.

Förderung von Verleihstationen für Pedelecs und E-Lastenräder

Das Landesverkehrsministerium fördert ab 2024 wieder stationsbasierte Pedelecs und E-Lastenräder im Verleih. 

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Voraussetzung für die Förderung ist, dass

  • mindestens zehn Verleihstationen und
  • mindestens 100 Pedelecs
  • über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • kommunenübergreifend in einem Gebiet eingerichtet werden.

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Planungskompass Klimaschutz 2024

Alle auf dieser Seite genannten Informationen bieten wir Ihnen auch als PDF zum Download an.

Haftungsausschluss

In diesem Planungskompass haben wir die relevanten Rechtsgrundlagen nach sorgfältiger Recherche gekürzt zusammengefasst. Für Details konsultieren Sie bitte die jeweils genannten Gesetze und Paragraphen. endura kommunal übernimmt für die Inhalte und Vollständigkeit keine Gewähr.