Planungskompass Klimaschutz 2025

Gesetze, Fristen und Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg und Bayern

Der Planungskompass bietet Orientierung über die wichtigsten Förderrichtlinien für kommunale Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg und Bayern. Die kurze Zusammenfassung soll die Maßnahmen- und Budgetplanung erleichtern. Die Beraterinnen und Berater von endura kommunal sind von der Antragstellung bis zur Realisierung an Ihrer Seite.


Konzepte

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt kommunale Akteure dabei, lokale Emissionen zu senken.

Ziel:

Kommunen eine professionelle Begleitung von der Ist-Analyse bis zur Umsetzung ermöglichen. Auch Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept haben, können Förderung beantragen.

 

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Inhalt und Förderung:

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement: Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Personal sowie Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Konzepterstellung
  • Integriertes Vorreiterkonzept: Zuschuss von 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei der Konzepterstellung durch einen externen Dienstleister
  • Finanzschwache Kommunen erhalten jeweils höhere Fördersätze

Ergebnis:
Maßnahmenkataloge, Klimaschutzkonzept

Ansprechpartnerin: Eva Mutschler-Oomen

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Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die meisten bestehenden Wärmenetze nutzen fossile Rohstoffe als primäre Energieträger. Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren.

Ziel:

Transformationspläne für bestehende Wärmenetze beschleunigen, Neubau von nachhaltig gespeisten Wärmenetzen erleichtern

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Inhalt:
Gefördert werden

  • Machbarkeitsstudien
  • Transformationspläne
  • Systemische Maßnahmen und Einzelmaßnahmen
  • Betriebskosten

Förderung:

Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 2 Millionen € pro Antrag
  • Gefördert werden die technische Planung bis HOAI LPH4 und die Beratung der Anschlussinteressierten,
  • Informationsmaterialien, Projektmanagement und die Beratung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Investitionszuschuss für Erzeugungsanlagen und Netz-Infrastruktur
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal 100 Millionen € pro Antrag
  • Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

  • Grundsätzlich folgende Einzelmaßnahmen förderfähig: nachhaltige Erzeuger, Trassenausbau und Kundenanbindung
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal 100 Millionen € pro Antrag
  • Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt

Modul 4 – Betriebskostenförderung

  • Wärmeerzeugung aus Solarthermieanlagen und Großwärmepumpen

Ergebnis:
Transformationsplanung und -realisierung

Ansprechpartnerin: Laura Fritsche

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Straßenbeleuchtung

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Straßenbeleuchtung schont den kommunalen Haushalt, schützt Klima und Umwelt. Das Energieeinsparpotenzial liegt bei etwa 70 – 80 %. Eine gleichmäßige und normgerechte Ausleuchtung nach DIN 1302 lässt sich bei gleichzeitiger Reduzierung der Lichtverschmutzung realisieren. Aktuell wird die Umstellung auf LED-Leuchten mit Bundesmitteln gefördert.

 

Ziel:

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung und der Sportplatzbeleuchtung

 

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Inhalt:

  • Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)
  • Adaptiv geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung mit einer Förderquote von 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen)
  • Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Sportplatzbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)

Ergebnis:

u.a. Definition konkreter Ziele und Maßnahmen (inkl. Priorisierungen, Fahrplan)

Förderung:

Förderquote 25 % und 40 % bzw. 40 % und 55 %

Laufzeit:

Bis Ende 2027

Voraussetzung:

Anlage muss im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune sein

Ansprechpartner: Frank Lempert

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Mobilitätspläne/-konzepte

Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“.

 

Ziel:

Motorisierten Individualverkehr reduzieren, Lärmschutz

 

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Inhalt:

Untersuchung der Verflechtungsräume (Alltagsmobilität, Pendelverkehre etc.) und regionaler Verknüpfungen; begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ergebnis:

Erstellung eines Fachkonzepts mit Definition konkreter Ziele und Maßnahmen (inkl. Priorisierungen, Fahrplan, Kostenschätzung, Finanzierungsmöglichkeiten, Energie- und Treibhausgaseinsparung)

Förderung:

Förderquote bis zu 75 %. Antragstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss
Richtet sich an Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Laufzeit:

Bis Ende 2025

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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E-Mobilität

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Der Umstieg auf die E-Mobilität kann nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur gelingen. Das Förderprogramm unterstützt Kommunen beim Aufbau.

 

Ziel:

Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

 

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Inhalt:
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie der zugehörige Netzanschluss. Das Programm umfasst sowohl Normal- als auch Schnellladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen und Landkreise).

Ergebnis:
Flächendeckend öffentliche zugängliche Ladeinfrastruktur in Bayern

Förderung:

  • Anteilsfinanzierung von 40 %
  • Bei Erfüllung von Zusatzkriterien 50 %
  • Maximale Förderung pro Antragsteller: 250.000 €

Laufzeit:
Voraussichtlich nächster Förderaufruf im ersten Halbjahr 2025

Antragstellung:
Bayern Innovativ

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Mobilstationen

Konzept für multimodale Knoten (Mobilitätsstationen, künftig: Mobilstationen)

Mobilstationen werten Haltepunkte des ÖPNV auf. Sie bieten Anschlusssicherung für die sog. erste bzw. letzte Meile.

 

Ziel:

Standort- und Potenzialanalyse für Mobilstationen

 

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Inhalt:

  • Gefördert werden qualifizierte Fachkonzepte für multimodale Knoten. Mindestanforderungen:
  • Identifikation von Standorten für Mobilstationen
  • Darstellung des vorhandenen und künftigen Mobilitätsangebots
  • Multi- und intermodale Bündelung vorhandener und neuer Verkehrsträger
  • Potenzial- und Bedarfsanalyse
  • Planung von Standards und bedarfsgerechten Ausstattungsmerkmalen
  • Planung der Betriebs- und Wartungsstrategie sowie von Betreibermodellen
  • Entwicklung einer begleitenden Kommunikationsstrategie
  • Integration von Informationstechnologie
  • Beachtung der Barrierefreiheit

Ergebnis:

  • Bericht: Aussagen über Potenziale der neuen Mobilitätsangebote, Definition konkreter Standorte und erster Maßnahmen
  • Kommunikation in politische Gremien
  • Unterstützung der Verwaltung

Förderung:

  • Förderquote 50 % als Festbetragsfinanzierung
  • Die zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens müssen mehr als 10.000 € betragen (Bagatellgrenze)
  • Die Förderung ist auf maximal 200.000 € je Vorhaben begrenzt

Laufzeit:
Antragstellung bis zum 31.12.2027. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich.

Antragstellung:
In schriftlicher Ausfertigung beim Regierungspräsidium

Ansprechpartner: Heinrich Althausen

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Mobilitätsnetzwerke

Aufbau und Betrieb kommunaler Mobilitätsnetzwerke (im Rahmen der Kommunalrichtlinie, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Erfolgreiche Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen durch kommunale Mobilitätsnetzwerke

 

Ziel:

Eine interkommunale „Umsetzungsgemeinschaft“, die kommunenübergreifende Mobilitätsangebote schafft und damit die regionale Entwicklung und Zusammenarbeit stärkt

 

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Inhalt: Mögliche Maßnahmen:

  • Planung und Einrichtung von Mobilstationen
  • Ausbau flächendeckender Ladeinfrastruktur
  • Interkommunale Radverkehrsverbindungen
  • Aufbau einer Mobilitäts-App
  • On-Demand-Verkehre und autonomes Fahren
  • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen
  • Bürgerbeteiligung auf interkommunaler Ebene

Im Netzwerk können Kommunen Ressourcen effizient einsetzen. Personelle, zeitliche und finanzielle Synergieeffekte werden vom Netzwerkmanagement koordiniert.

endura kommunal hat mehrjährige Erfahrung im Netzwerkmanagement und als Begleiter bei der Realisierung von Maßnahmen.

Ergebnis:
Kommunenübergreifende Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger

Förderung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Umsetzungsgemeinschaften mit bis zu 80 %.

Laufzeit:
Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Antragstellung:
Die Antragstellung ist aufwendig. endura kommunal unterstützt dabei.

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Planungskompass Klimaschutz 2025

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Haftungsausschluss

In diesem Planungskompass haben wir die relevanten Rechtsgrundlagen nach sorgfältiger Recherche gekürzt zusammengefasst. Für Details konsultieren Sie bitte die jeweils genannten Gesetze und Paragraphen. endura kommunal übernimmt für die Inhalte und Vollständigkeit keine Gewähr.