Flächenpooling zum Bau von Windenergieanlagen

Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck planen einen gemeinsamen Windpark. Die vom Regionalverband Unterfranken ausgewiesenen Flächen liegen innerhalb der Gemarkungsgrenzen der beiden Kommunen.
Ein Verfahren zum Flächenpooling soll sicherstellen, dass allen Eigentümer:innen der betroffenen Flächen die Möglichkeit gegeben wird, an den späteren Pachteinnahmen finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt und der soziale Frieden in beiden Kommunen bleibt gewahrt. Die Kommunen treten als Organisatoren eines gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. endura kommunal ist nicht der Projektentwickler oder Investor, sondern ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet, um Akzeptanz zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für die Windvorrangfläche zwischen Zeuzleben, Gänheim und Mühlhausen (WK 57), insbesondere zur 2. Flächeneigentümer-Versammlung am 18. Januar 2023. Die Präsentationen und die vertraglichen Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.

Die Webseite zum Windvorranggebiet zwischen Schwebenried, Schraudenbach und Vasbühl finden Sie hier
Windvorranggebiet WK 56

Weitere Informationen zur Windenergie finden Sie auch auf
der Webseite des Markts Werneck
der Webseite der Stadt Arnstein



Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpooling ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümer:innen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Flächenpooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümer:innen verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen

  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.

Das Flächenpooling-Gebiet von Arnstein und Werneck

Das Flächenpooling-Gebiet liegt auf den Gemarkungen der Stadt Arnstein und des Markt Werneck. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorranggebiet in rot. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan der Regierung Unterfranken, inklusive eines Puffers von 100 m um die Gebietsgrenzen herum. Dieser Puffer ist aus technischen Gründen notwendig.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

  • Lageplan (PDF, 1 Seite)
  • Liste der betroffenen Flurstücke (PDF)
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der schriftlichen Einladung zur Flächeneigentümerversammlung am 18. Januar 2023.

Diese Dokumente gelten als Anlagen der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken

Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverband Unterfranken ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Die in Arnstein und Werneck geplanten Gebiete haben die Nummer WK 56 (Vasbühl, Schraudenbach) und WK 57 (Zeuzleben, Gänheim, Mühlhausen).
Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie auf die Übersichtskarte der Regierung Unterfranken.


Der Zeitplan

  • Im Jahr 2021 haben Bürgerdialoge in beiden Kommunen zur Windenergie stattgefunden. Eines der wichtigsten Anliegen dieser Dialoge war das Flächenpooling.
  • 16. November 2022: Grundlegende Informationen zum Flächenpooling im WK 57 wurden auf der 1. Eigentümerversammlung zur Verfügung gestellt.
    Vortrag von Rolf Pfeifer, endura kommunal: Windenergie zwischen Zeuzleben und Gänheim: Flächeneigentümer-Versammlung
    Die Präsentation ist passwortgeschützt. Sie finden das Passwort in der Einladung.
  • 18. Januar 2023: Diskussion zum Flächenpooling und Gründung einer Pachtgemeinschaft

    Vortrag von Dr. Dirk Vetter, endura kommunal: Windenergie in Arnstein / Werneck 2. Flächeneigentümer-Versammlung
    Vortrag von Franziska Benz, Sterr-Kölln & Partner: Pachtpooling Arnstein / Werneck WK 57
    Die Präsentationen sind passwortgeschützt. Sie finden das Passwort in der Einladung.

  • 30. Januar bis 3. März 2023: Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
    Die Flächenpooling-Vereinbarung kann in den Rathäusern persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Flächenpooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

  • 8. März 2023: Bürger-Informationsveranstaltung in Zeuzleben
    Vortrag von Dr. Dirk Vetter, endura kommunal: Windenergie in Arnstein / Werneck Bürger-Informationsveranstaltung

  • Im Anschluss ggf. individuelles Nachfassen bei einzelnen Grundstückseigentümer:innen
    Um sinnvolle Windpark-Planungen zu ermöglichen, ist es in den meisten Fällen notwendig, direkten Kontakt mit einigen Grundstückseigentümer:innen aufzunehmen.
  • Sommer 2023: Absprachen zum Beteiligungsmodell und Übergang zum Projektierer-Auswahlverfahren
    Nach der erfolgreichen Etablierung einer Pachtgemeinschaft werden die Kommunen beauftragt, ein geeignetes Beteiligungsmodell und einen geeigneten Projektierer für den Windpark auszuwählen. Grundlage dafür sind die in der Flächenpooling-Vereinbarung getroffenen Rahmenbedingungen.
  • Nach der erfolgreichen Auswahl eines Projektierers schließt dieser einzelne Pachtverträge mit den beteiligten Flächeneigentümer:innen ab. Grundlage sind die vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Pachtgemeinschaft wird aufgelöst.

Die Vertragsgrundlagen

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümer:innen. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Grundstückseigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck sind ebenfalls Grundstückseigentümerinnen und werden damit ebenfalls Partnerinnen in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
  • Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Prüfen Sie das PDF im Anhang gründlich. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Informationsveranstaltungen stellen. Eine rechtsgültige Unterschrift ist ab dem 30. Januar 2023 zu den regulären Öffnungszeiten in den Rathäusern von Arnstein und Werneck möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Die Bildung der Flächenpooling-Gemeinschaft wird voraussichtlich im späten Frühling 2023 abgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 18. Januar 2023.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (pdf, 10 Seiten)


Der Muster-Pachtvertrag

Das Einverständnis zum Pachtvertrag („Nutzungsvertrag“) gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings. 

Allgemeine Struktur des Pachtvertrags: 

  • Gleichlautend für alle Grundstückseigentümer:innen. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.

Die Gemeinden werden das Projektentwickler-Auswahlverfahren im Auftrag der Grundstückseigentümer:innen durchführen. Gesucht wird der Projektwickler, der die Rahmenbedingungen der Grundstückseigentümer:innen und der Kommunen zum Bau eines solchen Windparks am besten erfüllt.

Wann wird der Pachtvertrag unterzeichnet?

Der Pachtvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

Muster-Pachtvertrag

Der Muster-Pachtvertrag enthält keine Namen, Pachtsummen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen. Der Pachtvertrag wurde von Anwälten von Sterr-Kölln & Partner mbB erstellt, Spezialisten auf dem Gebiet der Windenergie. Er berücksichtigt insbesondere die Interessen der Grundstückseigentümer:innen.

Download des Muster-Pachtvertrags (pdf, 16 Seiten)

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 18. Januar 2023.


Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal

endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.


Sterr-Kölln & Partner

Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.


Haben Sie Fragen rund um Flächenpooling, Abläufe und Verträge?

Ihr Ansprechpartner

Dr. Dirk Vetter
Projektleiter

E-Mail: dirk.vetter@endura-kommunal.de

Häufig gestellte Fragen

Das FAQ, in dem wir häufig gestellte Fragen zum Flächenpooling beantworten, finden Sie hier

Download FAQ