Flächenpooling im Windvorbehaltsgebiet WK 64

Stadt Königsberg

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In Bayern führen die politischen Rahmenbedingungen dazu, dass die bisher geltende so genannte „10H-Regelung“ für Windvorbehaltsgebiete überarbeitet wurde. Das bedeutet, dass ab 2023 die Errichtung von Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten möglich sein wird, ohne dass die betroffene Kommune Einfluss auf Standort, Anzahl oder Mindestabstände nehmen könnte.

Das vom Regionalverband Unterfranken ausgewiesene Windvorbehaltsgebiet WK­­ 64 liegt innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Königsberg, zwischen den Ortschaften Mechenried, Hofheim, Junkersdorf, Hellingen, Römershofen und Holzhausen. Königsberg möchte das Heft des Handelns selbst in der Hand halten und organisiert ein so genanntes Flächenpooling. Beim kommunalen Flächenpooling schließen sich die Eigentümer:innen der in Frage kommenden Windenergie-Flächen zusammen, um unter Federführung der Stadt Gestaltungsspielräume zu erhöhen und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern. So wird die Wertschöpfung fair verteilt und der soziale Frieden in den Kommunen bleibt gewahrt.

Der Prozess zum kommunalen Flächenpooling wird von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für das Windvorbehaltsgebiet WK­ 64.

Hinweis: Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wurde zum 01. Juli 2023 abgeschlossen. Auf dieser Homepage finden Sie weiterhin die bisher benötigten Informationen.


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen möglichst allen betroffenen Flächeneigentümer:innen. Diese Rahmenbedingungen werden in einer Flächenpooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und Flächeneigentümer:innen verläuft.

Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und weitere Rahmenbedingungen werden getroffen, um die Akzeptanz zu fördern und die lokale Wertschöpfung zu sichern.

Das Flächenpooling-Gebiet von Königsberg

Das Flächenpooling-Gebiet liegt auf dem Gebiet von Königsberg, zwischen den Ortschaften Mechenried, Hofheim, Junkersdorf, Hellingen, Römershofen und Holzhausen. Der Lageplan zeigt das betroffene Vorbehaltsgebiet in rot. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan der Regierung Unterfranken, inklusive eines Puffers von 100 m um die Gebietsgrenzen herum. Dieser Puffer ist aus technischen Gründen notwendig.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

  • Lageplan (PDF, 1 Seite)
  • Liste der betroffenen Flurstücke (PDF, 7 Seiten)
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der schriftlichen Einladung zur Informationsveranstaltung am 13. Januar 2023.

Diese Dokumente gelten als Anlagen der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.

Regionalplan Windkraftanlagen in Unterfranken

Diese Karte gibt einen Überblick über alle vom regionalen Planungsverbands Unterfranken ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen der Region. Das in Königsberg geplante Gebiet hat die Nummer WK 64. Um sich einen Überblick zu verschaffen, klicken Sie hier zur Karte des regionalen Planungsverbands Unterfranken

 

Der Zeitplan

September 2022

Der Stadtrat von Königsberg hat sich in einer Klausur intensiv dem Thema Windenergie gewidmet und sich für ein kommunales Flächenpooling ausgesprochen.

13. Januar 2023

1. Flächeneigentümerversammlung
Auf dieser Flächeneigentümerversammlung wurden der Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutert und Fragen beantwortet.
Vortrag von Dr. Dirk Vetter und Valerie Kiefer, endura kommunal:
Download Präsentation "Windenergie in Königsberg"
Die Präsentation ist passwortgeschützt. Sie finden das Passwort in der Einladung.

9. März 2023

2. Flächeneigentümerversammlung
Ausführliche Erläuterung der vertraglichen Dokumente zum Flächenpooling und der weiteren Schritte. Möglichkeit zur Beantwortung von Fragen zur Pooling-Vereinbarung und zum Muster-Nutzungsvertrag.
Download Präsentation "Windenergie in Königsberg"
Die Präsentation ist passwortgeschützt. Sie finden das Passwort in der Einladung.

Ab Frühjahr 2023

Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
Die Flächenpooling-Vereinbarung kann persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Flächenpooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.

30. Juni 2023

Letzte Frist für die Teilnahme am Flächenpooling


Die Vertragsgrundlagen 

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümer:innen. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Grundstückseigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Stadt Königsberg ist ebenfalls Grundstückseigentümerin und wird damit auch Partnerin in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
  • Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Nach der zweiten Flächeneigentümer-Versammlung am 09. März 2023 ist eine rechtsgültige Unterschrift im Rathaus der Stadt Königsberg möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit. Falls Sie eine Erbengemeinschaft sind und nicht alle Miteigentümer:innen zur Unterschrift ins Rathaus kommen können:
Bringen Sie bitte eine Vollmacht aller Miteigentümer:innen mit ins Rathaus.

Die Bildung der Flächenpooling-Gemeinschaft wurde zum 30. Juni 2023 abgeschlossen.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling

Das Passwort haben Sie mit der Einladung zur Info-Veranstaltung erhalten.

Der Muster-Nutzungsvertrag

Das Einverständnis zum Muster-Nutzungsvertrag gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings.

Allgemeine Struktur des Muster-Nutzungsvertrags:

  • Gleichlautend für alle Grundstückseigentümer:innen. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.

Wann wird der Muster-Nutzungsvertrag unterzeichnet?

Der Muster-Nutzungsvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

Der Muster-Nutzungsvertrag enthält keine Namen, Pachtsummen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen. Sie können den Muster-Nutzungsvertrag zur Vorbereitung der 2. Flächeneigentümer-Versammlung herunterladen und prüfen.

Download des Muster-Nutzungsvertrags

Das Passwort haben Sie mit der Einladung zur Info-Veranstaltung erhalten.

Vollmacht-Vorlage

Falls Sie innerhalb einer Eigentümerschaft die Unterschriftsbefugnis an einen Miteigentümer bzw. eine Miteigentümerin übertragen möchten, können Sie die folgende Vorlage für eine Vollmacht nutzen.

Download Vollmacht-Vorlage

Die Beratungspartner im Flächenpooling Verfahren

endura kommunal
endura kommunal ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Städte und Gemeinden bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet. Es handelt frei von Interessen etwaiger Projektentwickler oder Investoren, sondern steht auf der Seite der Kommune und der jeweiligen Flächeneigentümer:innen. Das Ziel von endura kommunal ist es, Akzeptanz vor Ort zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern, weil nur so die Energiewende gelingen kann.

Sterr-Kölln & Partner
Sterr-Kölln & Partner gehört zu den führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien: Sterr-Kölln & Partner berät speziell in diesem Bereich seit über 25 Jahren Projektentwickler:innen, Investor:innen, Kommunen, Stadtwerke und Banken. Dabei stehen die Projektbegleitung sowie Rechts- und Finanzierungsfragen im Mittelpunkt.