Die Gestaltung des Windparks wurde im Dialog mit den Bürgern, der Gemeinde und den privaten Grundstückseigentümern entwickelt. Gemeinsam einigte man sich auf Anforderungen, Standorte und Anzahl der Anlagen.
Das Vorhabengebiet für den Windpark liegt auf den Flächen der „Positivplanung“, welche die Gemeinde Bingen und der Projektentwickler in einem Kooperation- und Pachtvertrag festgelegt haben. Die Verträge sehen einen Mindestabstand der WEAs von 1.700 m zu jeglicher Wohnbebauung um das Vorhabengebiet vor.
Die Einreichung des Genehmigungsantrags beweist, dass Windprojekte in der jetzigen Situation noch möglich sind – wenn alle Beteiligten bereit sind, kompromissbereit und geduldig miteinander zu arbeiten.