Jetzt heißt es schnell sein: Fördermittel für Ladeinfrastruktur

Am 19.11. wurde der dritte Förderaufruf veröffentlicht: vom 22.11.2018 bis zum 22.02.2019 können Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden.

Fördergegenstand

Es wird ein Zuschuss gewährt für:

  • 10.000 Normalladepunkte (Leistung von 3,7 - 22 kW)
  • 3.000 Schnellladepunkte (Mindestladeleistung von 50 kW)
  • Netzanaschluss pro Standort
  • Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung sowie Ertüchtigung von Netzanschlüssen.

Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Ladeinfrastruktur.

Förderhöhe

Die Förderquoten liegen je nach Standort und Art der Ladeinfrastruktur zwischen 30 und 50%. Mehr Details dazu hier: Förderrichtlinie Ladeinfrastuktur - 3. Aufruf

Die Zuwendungssumme pro Antragsteller ist auf maximal 5 Mio EUR begrenzt.

Beantragung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Auswahlverfahren

Die Verteilung der Ladepunkte stützt sich auf die Bedarfsberechnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Demnach wurde Deutschland in 283 sogenannte Kacheln unterteilt, denen jeweils für Normal- und Schnellladepunkte ein grundsätzlich maximal zu bewilligendes Kontingent zugeordnet wurde.

Nach Ablauf der Antragsfrist nimmt die Bewilligungsbehörde ein Wirtschaftlichkeitsranking vor, entsprechend der geringsten beantragten Fördermittel pro kW Gesamtladeleistung pro Antrag. Sobald auf dieser Grundlage das gesamte Kontingent der Ladepunkte pro Kachel bewilligt wurde, werden alle anderen Anträge abgelehnt. Die Höhe der beantragten Fördermittel legt der Antragsteller nach eigenem Ermessen fest.

Anforderungen

Eine Förderung ist nur bei ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit der Ladestationen über eine Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren möglich. Der für den Ladestrom erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom stammen. Es gelten weitere spezifische Anforderungen an die Ladestationen. Die technischen Mindestanforderungen richten sich nach der aktuellen LSV.

Ihr Ansprechpartner:

Lennart Frenschkowski
Projektleiter
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