Wie erwartet ist im veröffentlichten Entwurf die Verpflichtung für Stadtkreise und Große Kreisstädte festgeschrieben, bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Für Netzbetreiber und Schornsteinfeger, aber auch für sämtliche Gewerbe- und Industriebetriebe wird es wohl gebäudescharfe Informations- und Auskunftspflichten geben. Diese breite Informationsgrundlage soll die Belastbarkeit und Aussagekraft der Wärmepläne sicherstellen. Sie bedeutet allerdings, dass sehr viele Daten gesammelt, strukturiert und fachgerecht ausgewertet werden müssen. endura kommunal bringt dazu aus zahlreichen Quartierskonzepten und Wärmeprojekten entsprechende Erfahrungen mit.
Für kleinere Kommunen wird derzeit leider nur auf die einschlägigen Förderprogramme verwiesen. Wir werden Sie informieren, falls sich daran etwas ändert. Sie möchten nicht so lange warten? Gerne beraten wir Sie, was Sie jetzt schon tun können und welche Förderprogramme Sie dafür in Anspruch nehmen können.
Informationen zur kommunalen Wärmewende hat die Agentur für Erneuerbare Energien zusammen mit dem Fraunhofer IEE zusammengestellt. Hier finden Sie die entsprechende Unterseite, die auch grundsätzliche Vorteile von Wärmeplänen zusammenfasst.
Jetzt per Checkliste vorbereiten
Wir haben für alle, die sich auf das komplexe Projekt "Wärmeplan" gut vorbereiten möchten, eine Checkliste erstellt. Haben Sie Interesse? Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Checkliste und Wärmepläne ist Frau Laura Fritsche: laura.fritsche(at)endura-kommunal.de
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auf der Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes ein Angebot.