Photovoltaik-Freiflächen – kommunale Chancen für die Energiewende vor Ort

Mit dem Erlass der „Freiflächenöffnungsverordnung“ hat das Land Baden-Württemberg bereits vor einem Jahr als erstes Bundesland die Möglichkeit genutzt, Acker- und Grünlandflächen in „benachteiligten Gebieten“ für die Freiflächenphotovoltaik zu öffnen. Die Gemeinden, deren Mitwirkung erforderlich ist, machen von dieser Möglichkeit bislang nur wenig Gebrauch. Mit dem neuen Rundschreiben gibt die Landesregierung den Kommunen nun eine Entscheidungshilfe an die Hand, die für neuen Schwung im Ausbau der Photovoltaik sorgen könnte.

Neuer Schwung durch ministerielles Rundschreiben

Eigentlich sollen Photovoltaikanlagen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen, um eine Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und regenerativer Energie zu vermeiden. Stattdessen sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass PV-Parks nur in einer klar definierten „Flächenkulisse“ zu errichten sind. Dies sind bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Flächen entlang von Autobahnen oder Bahntrassen und einige Grundstücke des Bundes. Das Problem dieser Flächenkulisse aus Sicht des Landes Baden-Württemberg: Solche Flächen gibt es kaum.

Eine Ausnahme, die für Baden-Württemberg praktisch wichtig ist, weil sie rund zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Flächen betrifft, gilt für „benachteiligte landschaftliche Gebiete“, in denen die landwirtschaftliche Produktion nur erschwert möglich oder nur bedingt ertragsreich ist. Diese benachteiligten Gebiete können laut EEG für PV-Parks genutzt werden, wenn der Landesgesetzgeber dies ausdrücklich zulässt – so wie dies 2017 durch die Freiflächenöffnungsverordnung für Baden-Württemberg geschehen ist.

Die Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur, die PV-Parkbetreiber seit 2015 erfolgreich durchlaufen haben müssen, um in den Genuss von EEG-Vergütung zu kommen, haben allerdings gezeigt, dass diese Möglichkeit noch nicht ausreichend genutzt wird. Denn in den letzten Ausschreibungsrunden bei der Bundesnetzagentur haben kaum baden-württembergische Projekte auf „benachteiligten Gebieten“ einen Zuschlag erhalten. Deutlich erfolgreicher sind dagegen vergleichbare Projekte aus Bayern gewesen. Dieser Trend hat sich auch in der letzten Ausschreibungsrunde bestätigt, deren Ergebnisse im Februar 2018 bekannt gegeben wurden: während 11 Projekte aus dem Freistaat erfolgreich waren, erhielt nur ein baden-württembergisches Projekt den Zuschlag. Diese Entwicklung ist einer der Gründe dafür, dass das Umweltministerium im Februar mit einem umfangreichen Rundschreiben an die Kommunen herangetreten ist, die die Möglichkeiten der Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik darstellt und die Städte und Gemeinden animieren soll, diese Möglichkeit zu ergreifen.

Denn dass die Freiflächenphotovoltaik in Baden-Württemberg noch nicht den Stellenwert genießt, den sie nach dem Willen der Landesregierung haben soll, liegt unter anderem daran, dass für jedes Projekt die aktive Mitwirkung der Gemeinde erforderlich ist. Denn PV-Parks sind – im Unterschied zu Windenergieanlagen – planungsrechtlich im Außenbereich nicht privilegiert zulässig, sodass stets ein gemeindlicher Bebauungsplan und flankierend eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind.

Hier bieten sich viele Chancen für Kommunen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig die regionale Wertschöpfung anzukurbeln. Die Gemeinde hat Einflussmöglichkeiten bei der Standortauswahl und kann auch, falls gewünscht, auf eine Beteiligung der Bürger hinwirken.

Gemeinden, die die Ansiedlung eines PV-Parks erwägen, sind mit einer Vielzahl von Fragen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht konfrontiert, bei denen endura kommunal beratend zur Seite steht. Denn ob sich ein PV-Park für alle Beteiligten (Betreiber, Flächeneigentümer, Gemeinde, Bürger) lohnt, hängt nicht allein von der Sonneneinstrahlung vor Ort, sondern von einer Vielzahl an Faktoren ab, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen für Ihre Gemeinde bewerten.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten gilt es auch, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden, die jedem Projekt den Garaus machen können – und die in dem ministeriellen Rundschreiben keine Erwähnung finden. So sind neben Fragen des Gemeindewirtschafts- und des Vergaberechts auch Besonderheiten des Bauplanungsrechts zu beachten. Beispielsweise wäre es schlicht unzulässig, in der Bauleitplanung von vornherein einen „kommunalen Bürgerwindpark“ auszuweisen und so private Investoren auszuschließen.

Fazit: Kommunale Projekte für Freiflächenphotovoltaik (mit oder ohne Bürgerbeteiligung) sind komplex, aber lohnend. In Zusammenarbeit mit den Rechtsexperten von Sterr-Kölln und Partner beraten wir Sie kompetent dabei, Ihre gemeindlichen Flächen für Photovoltaik zu öffnen.

Ansprechpartner Endura Kommunal

Steffen Kölln, Geschäftsführer
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Ansprechpartner Sterr-Kölln und Partner

Dr. Sebastian Helmes, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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