Planungskompass Klimaschutz 2026

Gesetze, Fristen und Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg und Bayern

Der Planungskompass bietet Orientierung über die wichtigsten Förderrichtlinien für kommunale Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg und Bayern. Die kurze Zusammenfassung soll die Maßnahmen- und Budgetplanung erleichtern. Die Beraterinnen und Berater von endura kommunal sind von der Antragstellung bis zur Realisierung an Ihrer Seite.


Konzepte

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt kommunale Akteure dabei, lokale Emissionen zu senken.

Ziel:

Kommunen eine professionelle Begleitung von der Ist-Analyse bis zur Umsetzung ermöglichen. Auch Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept haben, können Förderung beantragen.

 

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Inhalt:

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Fokusberatung zu einem Handlungsfeld: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement: Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Personal sowie Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Konzepterstellung
  • Finanzschwache Kommunen erhalten jeweils höhere Fördersätze (bis zu 90 %)

Ergebnis:
Maßnahmenkataloge, Klimaschutzkonzept, Akteursbeteiligung

Förderung:

Je nach Förderschwerpunkt und Finanzlage der Kommune bis zu 90 %

Laufzeit:

Einreichungsfrist bis zum 31.12.2027

Ansprechpartnerin: Eva Mutschler-Oomen

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Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Treibhausgasneutrale Wärmenetze, die durch die BEW gefördert werden, sind dafür ein entscheidender Baustein.

Ziel:

In Modul 1 werden die Grundsteine für die spätere investive Förderung eines treibhausgasneutralen Wärmenetzes gelegt. Im ersten Schritt erfolgt die Untersuchung eines treibhausgasneutralen Wärmenetzes bis 2045 in Form einer Machbarkeitsstudie (Neubau) oder eines Transformationsplans (Bestandsnetz). Ziel ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen und so die Brücke zwischen Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung (kWP) und der Fachplanung zu schlagen.
Die darauf aufsetzende Fachplanung der technischen Komponenten des Wärmenetzes entwickelt ein Technikkonzept, mit dem die investive Förderung beantragt werden kann.

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Inhalt:
Transformationsplan und Machbarkeitsstudie

  • Entwicklung eines Umbaupfads für ein bestehendes Wärmenetz hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 (Transformationsplan)
  • Entwicklung eines Wärmenetzkonzepts mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung und Treibhausgasneutralität bis 2045 (Machbarkeitsstudie)
  • Potenzialermittlung erneuerbarer Energien im Untersuchungsgebiet
  • Grundlagenermittlung HOAI LPH 1 für ein Wärmenetz inkl. Erzeugerstruktur (Kostenrahmen)
  • Optional: Maßnahmen zur Bürgereinbindung (Kommunikation und Beratung)

Fachplanung

  • Technische Planung der HOAI LPH 2-4
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Zeit- und Ressourcenplanung

Es ist möglich, die Machbarkeitsstudie (bzw. Transformationsplan) gemeinsam mit der Fachplanung zu beantragen und durchzuführen oder in einzelne Schritte zu trennen.

Förderung:

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • Fördersumme max. 2 Millionen € pro Antrag
  • Bewilligungszeitrum: 12 Monate (einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich)

Ergebnis:

  • Machbarkeitsstudie oder Transformationsplan inkl. Grundlagenermittlung HOAI LPH 1
  • Planungsergebnisse HOAI LPH 2-4
  • Optional: Durchführung von Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz in der Bürgerschaft

Laufzeit:

Seit 2022, Bewilligung in Abhängigkeit von im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln

Voraussetzung:

Erste Untersuchungsergebnisse des Untersuchungsgebiets, z. B. in Form der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, sind notwendig für die Erstellung einer Projektskizze zur Antragstellung

Ansprechpartnerin: Lisa Dufner

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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 2 und 3: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze (2) und Einzelmaßnahmen (3)

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Treibhausgasneutrale Wärmenetze, die durch die BEW gefördert werden, sind dafür ein entscheidender Baustein. In Modul 2 und 3 der BEW wird die Umsetzung der vorherigen Planung gefördert.

Ziel:

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber Bestandsnetze zu dekarbonisieren, diese auszubauen und in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren.

 

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Inhalt:

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Investitionszuschuss für Erzeugungsanlagen und Netz-Infrastruktur
  • Technische Planung der HOAI LPH 5-8

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

  • Planung (HOAI LPH 5-8) und Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen (u. a. erneuerbare Erzeuger, Trassenausbau, Pufferspeicher, Wärmeübergabestationen)

Förderung:

  • 40 % der förderfähigen Kosten
  • Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
  • Max. Fördersumme pro Antrag: 100 Millionen €
  • Bewilligungszeitraum Modul 2: 48 Monate (einmalige Verlängerung um 24 Monate möglich)
  • Bewilligungszeitraum Modul 3: 24 Monate (einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich)

Ergebnis:

  • Planungsergebnisse HOAI LPH 5-8
  • Fördermittel für die Umsetzung

Laufzeit:

Seit 2022, Bewilligung in Abhängigkeit von im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln

Voraussetzung:

  • Wärmenetze, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden und einen vollständigen Dekarbonisierungspfad bis 2045 aufzeigen
  • Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten
  • Für die systemische Förderung (Modul 2): u. a. Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplanes inklusive Planungsergebnisse HOAI LPH 1-4

Ansprechpartnerin: Lisa Dufner

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Klimaschutz-Plus: Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwärmenutzung

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus solche Vorhaben, mit denen die Klimaschutzziele erreicht werden. Die Nutzung lokal verfügbarer Abwärme ist ein wichtiger Baustein.

Ziel:

Abwärmepotenziale untersuchen, erste Schritte zur Abwärmenutzung in einem Wärmenetz

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Inhalt:
Bei Projekten zur Abwärmenutzung aus Unternehmen sowie aus Rechenzentren, Biogasanlagen, Kläranlagen und Abwasserleitungen:

  • Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen sowie zu Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung
  • Anbahnung großer Projekte zur Abwärmenutzung

Ergebnis:
Ergebnisbericht

Förderung:

  • Gefördert wird der Managementaufwand zur Initiierung von Projekten sowie zur Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen

  • Förderquote 75 %

  • Förderfähiger Höchstbetrag: bei der Erstberatung 24.000 €, bei Projektanbahnung 80.000 €

Laufzeit:

Antragstellung war bis 15.07.2025 möglich. In der Vergangenheit wurde das Programm jährlich neu geöffnet. Aktuelle Informationen gibt es beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

 

Ansprechpartnerin: Lisa Dufner

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Straßenbeleuchtung

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Straßenbeleuchtung schont den kommunalen Haushalt, schützt Klima und Umwelt. Das Energieeinsparpotenzial liegt bei etwa 70 – 80 %. Eine gleichmäßige und normgerechte Ausleuchtung nach DIN EN 1302 lässt sich bei gleichzeitiger Reduzierung der Lichtverschmutzung realisieren. Aktuell wird die Umstellung auf LED-Leuchten mit Bundesmitteln gefördert.

 

Ziel:

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung und der Sportplatzbeleuchtung

 

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Inhalt:

  • Zeit-, präsenzabhängig oder zonenweise geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)
  • Nutzungsgerechte Sportplatzbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)

Ergebnis:

  • Effiziente LED-Beleuchtung für Straßen und Sportplätze
  • Hohe Energie- und CO2-Einsparung
  • Einsparungen im kommunalen Haushalt
  • Reduzierung der Lichtverschmutzung

Förderung:

Förderquote von 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)

Laufzeit:

Bis Ende 2027

Voraussetzung:

Anlage muss funktionsfähig und im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune sein

Ansprechpartner: Frank Lempert

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Mobilitätspläne/-konzepte

Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“.

 

Ziel:

Motorisierten Individualverkehr reduzieren, Lärmschutz, nachhaltigen Verkehr fördern

 

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Inhalt:

Untersuchung der Verflechtungsräume (Alltagsmobilität, Pendelverkehre etc.) und regionaler Verknüpfungen; begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ergebnis:

Erstellung eines Fachkonzepts mit Definition konkreter Ziele und Maßnahmen (inkl. Priorisierungen, Fahrplan, Kostenschätzung, Finanzierungsmöglichkeiten, Energie- und Treibhausgaseinsparung)

Förderung:

  • Förderquote 75 % bis zum 31.12.2025, danach 50 % Förderquote
  • Bagatellgrenze der förderfähigen Kosten mind. 10.000 €
  • Maximale Förderung bis 200.000 €
  • Antragsstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss
  • Richtet sich an Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Laufzeit:

Bis 31.12.2027

Antragstellung:

Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

 

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)

Bayern fördert die Konzeption und Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen (Ladeinfrastruktur, Carsharing, etc.)

 

Ziel:

Kommunenübergreifende Konzeption und Umsetzung von nachhaltiger Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum

 

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Inhalt:

  • Planung und Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur
  • Interkommunale Radverkehrsverbindungen
  • On-Demand-Verkehre und autonomes Fahren
  • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen

Ergebnis:

Kommunenübergreifende Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger

Förderung:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Projekte mit einer Basisförderung von 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Laufzeit und Antragstellung:

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

 

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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E-Mobilität

Konzept für Ladeinfrastruktur

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Konzepts für Ladeinfrastruktur“

 

Ziel:

Strategische Planung und Bedarfsermittlung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

 

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Inhalt:
Die Erstellung des Konzepts für Ladeinfrastruktur beinhaltet die bedarfsgerechte Planung der Ladeinfrastruktur für die Zieljahre 2030 und 2040, unter Berücksichtigung u. a. stadtplanerischer Aspekte, der Stromnetzkapazität und den Potenzialen des bidirektionalen Ladens. Darüber hinaus kann das Konzept eine Umsetzungsbegleitung in Form einer Betreibersuche beinhalten.

Ergebnis:
Erstellung eines Fachkonzepts mit konkretem Fahrplan zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Förderung:

  • Förderquote 50 %
  • Bagatellgrenze der förderfähigen Kosten mind. 10.000 €
  • Maximale Förderung bis 200.000 €
  • Antragsstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss

Laufzeit:
Bis 31.12.2027

Antragstellung:
Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Mobilstationen

Konzept für multimodale Knoten (Mobilstationen)

Baden-Württemberg fördert Konzepte für multimodale Knoten, da Mobilstationen die Haltepunkte des ÖPNV aufwerten. An Mobilstationen werden Bikesharing und Carsharing, insbesondere an Bahnhaltepunkten oder Bushaltestellen, gebündelt angeboten. Sie bieten Anschlusssicherung für die sog. erste bzw. letzte Meile (z. B. vom Wohn- oder Arbeitsort).

 

Ziel:

Standort- und Potenzialanalyse für Mobilstationen sowie Betriebs- und Finanzierungskonzept für die anschließende Umsetzung

 

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Inhalt:

  • Vorab: Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel für das Konzept
  • Identifikation von Standorten für Mobilstationen
  • Darstellung des vorhandenen und künftigen Mobilitätsangebots
  • Multi- und intermodale Bündelung vorhandener und neuer Verkehrsträger
  • Potenzial- und Bedarfsanalyse
  • Planung von Standards und bedarfsgerechten Ausstattungsmerkmalen an den Stationen
  • Entwicklung einer begleitenden Kommunikationsstrategie (z. B. gegenüber Bürgerschaft, Gemeinderäten, Ortschaftsräten, Verwaltung)
  • Entwicklung eines Finanzierungs- und Betreibermodells zur Umsetzung der Stationen

Ergebnis:

  • Definition konkreter Standorte für Mobilstationen sowie deren Ausstattung an Mobilitätsangeboten und ggf. Mobiliar
  • Umsetzungsplan zum Aufbau der Mobilstationen in der Kommune (Betrieb, Finanzierung, Zuständigkeiten, Fördermittel etc.)

Förderung:

  • Förderquote 50 %
  • Die zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens müssen mehr als 10.000 €, aber maximal 200.000 Euro betragen

Laufzeit:
Bis Ende 2027. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich.

Antragstellung:
Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Mobilitätsnetzwerke

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Erfolgreiche Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen durch kommunale Mobilitätsnetzwerke

 

Ziel:

Eine interkommunale „Umsetzungsgemeinschaft“, die kommunenübergreifende Mobilitätsangebote schafft und damit die regionale Entwicklung und Zusammenarbeit stärkt

 

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Inhalt: Mögliche Maßnahmen:

  • Planung und Einrichtung von Mobilstationen
  • Ausbau flächendeckender Ladeinfrastruktur
  • Interkommunale Radverkehrsverbindungen
  • Aufbau einer Mobilitäts-App
  • On-Demand-Verkehre und autonomes Fahren
  • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen
  • Bürgerbeteiligung auf interkommunaler Ebene

Im Netzwerk können Kommunen Ressourcen effizient einsetzen. Personelle, zeitliche und finanzielle Synergieeffekte werden vom Netzwerkmanagement koordiniert.

endura kommunal hat mehrjährige Erfahrung im Netzwerkmanagement und als Begleiter bei der Realisierung von Maßnahmen.

Ergebnis:
Kommunenübergreifende Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger

Förderung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Umsetzungsgemeinschaften mit bis zu 80 %.

Laufzeit:
Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Antragstellung:
Die Antragstellung ist aufwendig. endura kommunal unterstützt dabei.

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Haftungsausschluss

In diesem Planungskompass haben wir die relevanten Rechtsgrundlagen nach sorgfältiger Recherche gekürzt zusammengefasst. Für Details konsultieren Sie bitte die jeweils genannten Gesetze und Paragraphen. endura kommunal übernimmt für die Inhalte und Vollständigkeit keine Gewähr.