Kommunale Wärmepläne: Förderung auch für kleine Kommunen in Aussicht

Tag für Tag zeichnen sich die Konturen des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg besser ab: Was für Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtend ist, wird auch in kleineren Kommunen gefördert.

Das ist der Stand der Planung

  • Alle Städte, die zur "Wärmeplanung" verpflichtet sind, erhalten eine pauschale Zuwendung. Sie soll alle Kosten abdecken.
  • Kleinere Kommunen werden ebenfalls Fördermittel beantragen können. Diese decken allerdings nicht den kompletten Aufwand. Entsprechende Förderprogramme sind in Arbeit.
  • Wärmeplanung bindet Ressourcen, die nicht in jeder Kommune verfügbar sind. Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, Abwärmepotentiale gemarkungsübergreifend zu betrachten. Darum sieht der Gesetzgeber vor, dass auch kommunale Zusammenschlüsse und/oder Landkreise gemeinsam daran arbeiten können. Auch dafür soll es Förderung geben.

Weitere Informationen zur Wärmewende

Informationen zur kommunalen Wärmewende hat die Agentur für Erneuerbare Energien zusammen mit dem Fraunhofer IEE zusammengestellt. Hier finden Sie die entsprechende Unterseite, die auch grundsätzliche Vorteile von Wärmeplänen zusammenfasst.

Jetzt per Checkliste vorbereiten

Wir haben für alle, die sich auf das komplexe Projekt "Wärmeplan" gut vorbereiten möchten, eine Checkliste erstellt. Haben Sie Interesse? Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Checkliste und Wärmepläne ist Herr Maximilian Schmid: maximilian.schmid(at)endura-kommunal.de. Eine kurze E-Mail genügt.

Auf unserer Webseite werden wir Sie über die Entwicklung weiter auf dem Laufenden halten.