Planungskompass Klimaschutz 2027

Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg und Bayern

Unsere Fördermittelübersicht "Planungskompass Klimaschutz 2027" bietet Orien­tierung über die wich­tigsten Förder­richtlinien für Wärme- und Mobilitätsprojekte sowie Klimaschutz und Klimaanpassung. Die kurze Zusammen­fassung soll Kommunen die Maßnahmen- und Budget­planung erleichtern.

Die Fördermittellanschaft ist zum Teil kurzfristigen Änderungen unterworfen. Wir helfen Ihnen gerne persön­lich weiter. Die passenden An­sprech­partner finden Sie beim je­weiligen För­der­pro­gramm. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

(Stand der Informationen: September 2026)


Konzepte

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt kommunale Akteure dabei, lokale Emissionen zu senken.

Ziel:

Kommunen eine professionelle Begleitung von der Ist-Analyse bis zur Umsetzung ermöglichen. Auch Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept haben, können Förderung beantragen.

 

Ansprechpartnerin: Eva Mutschler-Oomen

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Inhalt:

  • Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Fokusberatung zu einem Handlungsfeld: Zuschuss von 70 % für max. 20 Arbeitstage eines externen Dienstleisters
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement: Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben für Personal sowie Unterstützung durch einen externen Dienstleister bei der Konzepterstellung
  • Finanzschwache Kommunen erhalten jeweils höhere Fördersätze (bis zu 90 %)

Ergebnis:
Maßnahmenkataloge, Klimaschutzkonzept, Akteursbeteiligung

Förderung:

Je nach Förderschwerpunkt und Finanzlage der Kommune bis zu 90 %

Laufzeit:

Einreichungsfrist bis zum 31.12.2027

Ansprechpartnerin: Eva Mutschler-Oomen

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Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 1: Machbarkeitsstudien

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele bis 2045 eine wesentliche Rolle. Die meisten bestehenden Wärmenetze nutzen fossile Rohstoffe als primäre Energieträger. Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren 

Ziel:

In Modul 1 werden die Grundsteine für die spätere investive Förderung eines treibhausgasneutralen Wärmenetzes gelegt. Der erste Schritt ist eine Machbarkeitsstudie (Neubau). Ziel ist es, die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen und die Brücke zwischen Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung (kWP) und der Fachplanung zu schlagen.
Die darauf folgende Fachplanung der technischen Komponenten entwickelt ein Technikkonzept, mit dem die investive Förderung beantragt werden kann.

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Inhalt:
Machbarkeitsstudie

  • Entwicklung eines Wärmenetzkonzepts mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung und Treibhausgasneutralität bis 2045 
  • Potenzialermittlung erneuerbarer Energien im Untersuchungsgebiet
  • Grundlagenermittlung HOAI LPH 1 für ein Wärmenetz inkl. Erzeugerstruktur (Kostenrahmen)
  • Optional: Maßnahmen zur Bürgereinbindung (Kommunikation und Beratung)

Fachplanung

  • Technische Planung der HOAI LPH 2-4 (förderfähig auch für Bestandsnetze)
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Zeit- und Ressourcenplanung

Es ist möglich, die Machbarkeitsstudie gemeinsam mit der Fachplanung zu beantragen und durchzuführen oder in einzelne Schritte zu trennen.

Förderung:

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • Fördersumme max. 2 Millionen € pro Antrag
  • Bewilligungszeitrum: 12 Monate (einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich)

Ergebnis:

  • Machbarkeitsstudie inkl. Grundlagenermittlung HOAI LPH 1
  • Planungsergebnisse HOAI LPH 2-4
  • Optional: Steigerung der Bekanntheit und Akzeptanz in der Bürgerschaft

Laufzeit:

Das Programm besteht seit 2022. Die Bewilligung ist abhängig von den im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln.

Voraussetzung:

Erste Untersuchungsergebnisse für das Gebiet sind notwendig für die Antragstellung. Beispielsweise die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, 

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Modul 2 - Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze | Modul 3 - Einzelmaßnahmen (3)

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Treibhausgasneutrale Wärmenetze sind dafür ein entscheidender Baustein. 
In Modul 2 und 3 der BEW wird die Umsetzung der vorherigen Planung (Modul 1, Machbarkeitsstudie) gefördert.

Ziel:

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, Bestandsnetze zu dekarbonisieren und auszubauen sowie in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren.

 

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Inhalt:

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Investitionszuschuss für Erzeugungsanlagen und Netz-Infrastruktur
  • Technische Planung der HOAI LPH 5-8

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

  • Planung (HOAI LPH 5-8) und Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen (u. a. erneuerbare Erzeuger, Trassenausbau, Pufferspeicher, Wärmeübergabestationen)

Förderung:

  • 40 % der förderfähigen Kosten
  • Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt
  • Max. Fördersumme pro Antrag: 100 Millionen €
  • für die Förderung im Rahmen von BEW Modul3 ist ein Transformationsplan für Wärmenetze zwingend erforderlich
  • weitere Einzelmaßnahmen werden erst förderfähig, wenn mindestens das erste Maßnahmenpaket des Transformationsplans umgesetzt ist
  • Bewilligungszeitraum Modul 2: 48 Monate (einmalige Verlängerung um 24 Monate möglich)
  • Bewilligungszeitraum Modul 3: 24 Monate (einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich)

Ergebnis:

  • Planungsergebnisse HOAI LPH 5-8
  • Fördermittel für die Umsetzung

Laufzeit:

Das Programm besteht seit 2022. Die Bewilligung ist abhängig von den im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln.

Voraussetzung:

  • Wärmenetze, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden und einen vollständigen Dekarbonisierungspfad bis 2045 aufzeigen
  • Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten
  • Für die systemische Förderung (Modul 2): u. a. Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplanes inklusive Planungsergebnisse HOAI LPH 1-4

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Klimaschutz-Plus: Entwicklung und Anbahnung von Projekten im Rahmen der treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Vorhaben, die zur Treibhausgasneutralität der Kommunalverwaltungen beitragen. Unter anderem wird die Entwicklung oder Anbahnung von Projekten gefördert, die Abwärme oder Umweltwärme für kommunale Gebäude nutzbar machen

Ziel:

Abwärme- oder Umweltpotenziale untersuchen und Maßnahmen entwickeln, um diese Potenziale für die Kommunen nutzbar zu machen. Beispielsweise in Form eines Wärmenetzes, das die Abwärme transportiert und damit fossile Heizsysteme ersetzt.

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Inhalt:
Gefördert wird die Erhebung und Bewertung von Umweltwärmepotenzialen (z.B. Luft, Gewässer, Geothermie) oder Abwärmepotenzialen (z.B. aus Rechenzentren, Biogasanlagen, Kläranlagen oder Abwasserleitungen). Zudem wird der Managementaufwand zur Initiierung und Entwicklung von Projekten sowie zur Vorbereitung der Ausschreibung von Machbarkeitsstudien oder Planungsaufträgen gefördert.

 

Ergebnis:

  • Ergebnisbericht
  • ggf. Ausschreibungsunterlagen

Förderung:

  • Förderquote 75 %

  • Förderfähiger Höchstbetrag: 50.000 €

Laufzeit:

Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2026 möglich. In der Vergangenheit wurde das Programm jährlich neu geöffnet.

 

Voraussetzung:

  • Mindestens ein kommunales Gebäude muss im Untersuchungsgebiet liegen und Kern der Untersuchung zur Abwärmenutzung sein.
  • Die Förderung kann nur von Kommunen in Anspruch genommen werden, die eine unterstützende Erklärung zum Klimapakt des Landes Baden-Württemberg abgegeben haben

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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KfW-432: Quartierskonzepte

Für 2026 gilt wegen ausgeschöpfter Mittel ein Antrags-Stopp. Wir empfehlen, Anträge vorzubereiten. Sollte das Programm 2027 wieder geöffnet werden, ist eine frühe Antragstellung sinnvoll.
Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bereitgestellten Fördermittel können für die Untersuchung und Planung verschiedener Themenfelder der nachhaltigen Stadtentwicklung eingesetzt werden. Dazu zählen neben der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Förderung nachhaltiger Mobilität und der energetischen Sanierung von Gebäuden, insbesondere auch der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Entwicklung von Wärmenetzen. 

Ziel:

Konkrete Maßnahmen für ein Quartier entwickeln, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. In Bezug auf die Wärmewende soll damit die Lücke zwischen der kommunalen Wärmeplanung und deren Umsetzung geschlossen werden. Die im Rahmen der Wärmeplanung erarbeiteten Strategien sollen auf Quartiersebene weiter konkretisiert und in umsetzungsorientierte Konzepte überführt werden.

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Inhalt:
Es können verschiedene Klimawandel-Bausteine untersucht und Projekte ins Rollen gebracht werden. Im Bereich der Wärmenetze können beispielsweise Interessensabfragen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Netzplanungen und Erzeugerkonzepte durchgeführt werden, die den Anforderungen von Machbarkeitsstudien oder Transformationsplänen der BEW-Förderung entsprechen. 

Wesentlich ist dabei eine ganzheitliche Betrachtung des Quartiers. Neben der Wärmeversorgung werden daher auch die Themenfelder Mobilität, energetische Gebäudesanierung und die Potenziale erneuerbarer Energien berücksichtigt und in ein übergeordnetes Konzept integriert.

 

Ergebnis:

  • Ergebnisbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen
  • ggf. Machbarkeitsuntersuchung (HOAI LPH 1) für Beantragung Fachplanung der BEW-Förderung

Förderung:

  • Förderquote 75 % (finanzschwache Kommunen 90%; in Hessen vom Land ergänzt auf bis zu 100 Prozent)
  • Förderfähiger Höchstbetrag Quartierskonzept: 200.000 €
  • Für anschließendes Sanierungsmanagement bis zu 400.000 €

Laufzeit:

Im Mai 2026 war der Fördertopf von 70 Millionen Euro ausgeschöpft. Wir gehen davon aus, dass das Programm 2027 wieder geöffnet wird. Es liegt dazu jedoch keine offizielle Stellungnahme von Seiten des Ministeriums vor. Wir raten dazu Anträge jetzt vorzubereiten, um 2027 schnell starten zu können.

Voraussetzung:

  • Die Förderung kann nur von Kommunen oder kommunalen Strukturen beantragt werden (z.B. kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände u.a.)
  • die Mittel können an Stadtwerke weitergeleitet und externe Büros mit der Erstellung beauftragt werden.
  • Definition eines räumlich abgegrenzten Quartiers, das nicht eine gesamte Kommune umfasst; in diesem Quartier müssen mindestens 2 private/öffentliche Gebäude liegen.

Ansprechpartner: Florian Glogger und Lisa Dufner

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Straßenbeleuchtung

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Umstieg auf eine effiziente und umweltfreundliche Straßenbeleuchtung schont den kommunalen Haushalt, schützt Klima und Umwelt. Das Energieeinsparpotenzial liegt bei etwa 70 – 80 %. Eine gleichmäßige und normgerechte Ausleuchtung nach DIN EN 1302 lässt sich bei gleichzeitiger Reduzierung der Lichtverschmutzung realisieren. Aktuell wird die Umstellung auf LED-Leuchten mit Bundesmitteln gefördert.

 

Ziel:

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung und der Sportplatzbeleuchtung

 

Ansprechpartner: Frank Lempert

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Inhalt:

  • Zeit-, präsenzabhängig oder zonenweise geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % bzw. 40 % für die zuwendungsfähigen Kosten
  • Nutzungsgerechte Sportplatzbeleuchtung mit einer Förderquote von 25 % bzw. 40 % für die zuwendungsfähigen Kosten

Ergebnis:

  • Effiziente LED-Beleuchtung für Straßen und Sportplätze
  • Hohe Energie- und CO2-Einsparung
  • Einsparungen im kommunalen Haushalt
  • Reduzierung der Lichtverschmutzung

Förderung:

Förderquote von 25 % bzw. 40 % für die zuwendungsfähigen Kosten

Laufzeit:

Bis Ende 2027

Voraussetzung:

Anlage muss funktionsfähig und im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune sein

Ansprechpartner: Frank Lempert

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Mobilitätspläne/-konzepte

Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“.

 

Ziel:

Motorisierten Individualverkehr reduzieren, Lärmschutz, nachhaltigen Verkehr fördern

 

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Inhalt:

Untersuchung der Verflechtungsräume (Alltagsmobilität, Pendelverkehre etc.) und regionaler Verknüpfungen; begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ergebnis:

Erstellung eines Fachkonzepts mit Definition konkreter Ziele und Maßnahmen (inkl. Priorisierungen, Fahrplan, Kostenschätzung, Finanzierungsmöglichkeiten, Energie- und Treibhausgaseinsparung)

Förderung:

  • Förderquote 75 %, bei gleichzeitiger Aktualisierung des Lärmaktionsplans sinkt die Förderung auf 65 %
  • Bagatellgrenze der förderfähigen Kosten mind. 10.000 €
  • Antragsstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss
  • Richtet sich an Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Laufzeit:

Bis 31.12.2027

Antragstellung:

Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

 

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)

Bayern fördert die Konzeption und Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätsmaßnahmen (Ladeinfrastruktur, Carsharing, etc.)

 

Ziel:

Kommunenübergreifende Konzeption und Umsetzung von nachhaltiger Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum

 

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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Inhalt:

  • Planung und Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur
  • Interkommunale Radverkehrsverbindungen
  • On-Demand-Verkehre und autonomes Fahren
  • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen

Ergebnis:

Kommunenübergreifende Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger

Förderung:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Projekte mit einer Basisförderung von 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Laufzeit und Antragstellung:

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

 

Ansprechpartnerin: Lena Jägle

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E-Mobilität

Konzept für Ladeinfrastruktur

Baden-Württemberg fördert im Rahmen der „Qualifizierten Fachkonzepte“ die Erstellung eines „Konzepts für Ladeinfrastruktur“

 

Ziel:

Strategische Planung und Bedarfsermittlung zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

 

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Inhalt:
Die Erstellung des Konzepts für Ladeinfrastruktur beinhaltet die bedarfsgerechte Planung der Ladeinfrastruktur für die Zieljahre 2030 und 2040, unter Berücksichtigung u. a. stadtplanerischer Aspekte, der Stromnetzkapazität und den Potenzialen des bidirektionalen Ladens. Darüber hinaus kann das Konzept eine Umsetzungsbegleitung in Form einer Betreibersuche beinhalten.

Ergebnis:
Erstellung eines Fachkonzepts mit konkretem Fahrplan zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Förderung:

  • Förderquote 50 %
  • Bagatellgrenze der förderfähigen Kosten mind. 10.000 €
  • Antragsstellung als Landkreis, Kommune oder kommunaler Zusammenschluss

Laufzeit:
Bis 31.12.2027

Antragstellung:
Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

Ansprechpartner: Jooris Preiser

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Mobilstationen

Konzept für Mobilstationen

Baden-Württemberg fördert Konzepte für multimodale Knoten, da Mobilstationen die Haltepunkte des ÖPNV aufwerten. An Mobilstationen werden Bikesharing und Carsharing, insbesondere an Bahnhaltepunkten oder Bushaltestellen, gebündelt angeboten. Sie bieten Anschlusssicherung für die sog. erste bzw. letzte Meile (z. B. vom Wohn- oder Arbeitsort).

 

Ziel:

Standort- und Potenzialanalyse für Mobilstationen sowie Betriebs- und Finanzierungskonzept für die anschließende Umsetzung

 

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Inhalt:

  • Vorab: Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel für das Konzept
  • Identifikation von Standorten für Mobilstationen
  • Darstellung des vorhandenen und künftigen Mobilitätsangebots
  • Multi- und intermodale Bündelung vorhandener und neuer Verkehrsträger
  • Potenzial- und Bedarfsanalyse
  • Planung von Standards und bedarfsgerechten Ausstattungsmerkmalen an den Stationen
  • Entwicklung einer begleitenden Kommunikationsstrategie (z. B. gegenüber Bürgerschaft, Gemeinderäten, Ortschaftsräten, Verwaltung)
  • Entwicklung eines Finanzierungs- und Betreibermodells zur Umsetzung der Stationen

Ergebnis:

  • Definition konkreter Standorte für Mobilstationen sowie deren Ausstattung an Mobilitätsangeboten und ggf. Mobiliar
  • Umsetzungsplan zum Aufbau der Mobilstationen in der Kommune (Betrieb, Finanzierung, Zuständigkeiten, Fördermittel etc.)

Förderung:

  • Förderquote 50 %
  • Die zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens müssen mehr als 10.000 € betragen.

Laufzeit:
Bis Ende 2027. Eine unterjährige Antragstellung ist möglich.

Antragstellung:
Über die örtlich zuständigen Regierungspräsidien

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Mobilitätsnetzwerke

Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Erfolgreiche Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen durch kommunale Mobilitätsnetzwerke

 

Ziel:

Eine interkommunale „Umsetzungsgemeinschaft“, die kommunenübergreifende Mobilitätsangebote schafft und damit die regionale Entwicklung und Zusammenarbeit stärkt

 

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Inhalt: Mögliche Maßnahmen:

  • Planung und Einrichtung von Mobilstationen
  • Ausbau flächendeckender Ladeinfrastruktur
  • Interkommunale Radverkehrsverbindungen
  • Aufbau einer Mobilitäts-App
  • On-Demand-Verkehre und autonomes Fahren
  • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Kampagnen
  • Bürgerbeteiligung auf interkommunaler Ebene

Im Netzwerk können Kommunen Ressourcen effizient einsetzen. Personelle, zeitliche und finanzielle Synergieeffekte werden vom Netzwerkmanagement koordiniert.

endura kommunal hat mehrjährige Erfahrung im Netzwerkmanagement und als Begleiter bei der Realisierung von Maßnahmen.

Ergebnis:
Kommunenübergreifende Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger

Förderung:
Das Bundesministerium fördert Umsetzungsgemeinschaften mit bis zu 60 %.

Laufzeit:
Förderanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Antragstellung:
Die Antragstellung ist aufwendig. endura kommunal unterstützt dabei.

Ansprechpartnerin: Lara Hölting

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Haftungsausschluss

In diesem Planungskompass haben wir die relevanten Rechtsgrundlagen nach sorgfältiger Recherche gekürzt zusammengefasst. Für Details konsultieren Sie bitte die jeweils genannten Gesetze und Paragraphen. endura kommunal übernimmt für die Inhalte und Vollständigkeit keine Gewähr.