Ein dicker Maßnahmenkatalog liegt jetzt auf dem Tisch, der auf Umsetzung wartet. Dazu gehören u.a. Mobilitätsstationen mit einem Leihradsystem und Carsharing-Fahrzeugen. Um die Maßnahmen umzusetzen, braucht das lose Netzwerk eine feste rechtliche Struktur.
Flexibel, förderfähig und unter kommunaler Kontrolle
Die Kommunen und das Netzwerkmanagement von endura kommunal haben die möglichen Organisationsformen geprüft und abgewogen. Drei kristallisierten sich heraus: Gegen die GmbH sprechen allerdings die hohen Gründungskosten und Zweifel an der gemeindewirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit. Ein Zweckverband erfordert eine feste Struktur (Aufgabenübertragung, Leitung, Abstimmung), die der gewünschten Flexibilität entgegensteht.
Kommunalanstalt (AöR) als geeignete Organisationsform
Die Kommunalanstalt (AöR) dagegen erlaubt genau diese Flexibilität bei konkreten Aufgaben. Sie ermöglicht auch eine gemeinsam finanzierte und geförderte Geschäftsstelle. Die Budgetkontrolle über den Einsatz von Investitionsmitteln bleibt bei den einzelnen Kommunen. Darum hat man sich entschieden, als gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt (AöR) weiterzuarbeiten. Die neue Satzung liegt nun allen Kommunen zur Beschlussfassung vor.
Die Änderung der Organisationsform bietet auch die Gelegenheit, vier neue Kommunen in das Mobilitätsnetzwerk aufzunehmen. Die Bürger:innen von Achern, Schwanau, Seelbach und Oberkirch können bald ebenfalls von einem verbesserten Mobilitätsangebot profitieren.