Netzbewertung: Soll die Gemeinde Schönau ihr Nahwärmenetz verkaufen?

Die „Energierebellen“ der Elektrizitätswerke Schönau eG (EWS) planen, im Ort ein Nahwärmenetz zu bauen. Die Gemeinde selbst betreibt im Herzen von Schönau bereits seit den 90er Jahren ein kleines Netz. Es versorgt unter anderem das Rathaus und das Gymnasium.

 

Für die EWS ist die Entwicklung eines neuen Wärmenetzes nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn sie das bestehende integriert. Das belegt auch ein Quartierskonzept. Die Frage an die Gemeinde ist nun: Kann und soll sie an die EWS verkaufen?

Um die Diskussion auf einer unabhängigen und sachlichen Grundlage zu beginnen, beauftragte die Gemeinde endura kommunal mit der Bewertung des vorhandenen Netzes. Dem Gemeinderat und der Verwaltung waren dabei diese Punkte wichtig:

  • Wie wirkt sich der Betrieb auf die Gemeinde aus?
  • Wie würde sich ein Verkauf auswirken?
  • Was sagt die Gemeindeordnung (GO) zu den Anforderungen an Bewertung und Verkauf?

Wirtschaftliche, technische und rechtliche Prüfung

Die Netzbewertung von endura kommunal bündelt alle wirtschaftlichen und technischen Informationen. Da ist zunächst einmal die Analyse der Werte, die die Bücher zum Nahwärmesystem ausweisen. Die folgende technische Überprüfung durch Fachingenieure liefert genaue Daten zum Zustand der Heizanlage und des Netzes. Mittelfristig, das ergibt die Analyse, besteht hoher Investitionsbedarf. Das Ertragswertverfahren schließlich bemisst das wirtschaftliche Potential des Netzes in der Zukunft. Buchwert, technischer Zustand und zukünftige Entwicklungschancen geben dem Gemeinderat eine zuverlässige Diskussionsgrundlage.

Zusätzlich hat endura kommunal die rechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf prüfen lassen. Die GO stellt demnach einen Preis entsprechend dem „angemessenen wirtschaftlichen Wert“ als Bedingung. Dieser ist anhand der vorliegenden Bewertung für das Netz objektiv zu ermitteln. Eine Ausschreibung verlangt die GO in diesem Fall nicht. Der rechtssichere Verkauf an die EWS erweist sich also als Preisfrage.

Die Argumente liegen auf dem Tisch

Ein Verkauf zum errechneten Preis von rund 100.000 € ist rechtssicher durchzuführen. Die Gemeinde könnte sogar von besseren Wäremetarifen profitieren und müsste die anstehenden Investitionen nicht selber tätigen. Der Betrieb durch einen Dritten wäre, das belegen die Ergebnisse des Ertragswertverfahrens, für die Gemeinde in diesem Fall langfristig kostengünstiger als der Eigenbetrieb. Eine Entscheidung darüber wird in den nächsten Monaten fallen.