Gleichzeitig sieht das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vor, dass für alle Netze, die nicht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, bis Ende des Jahres ein sogenannter „Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan“ erstellt werden muss.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit einem Transformationsplan nach BEW erfüllt werden. Um in den Genuss der Förderung zu, muss der Antrag bis zum 31.3.2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sein.
Der Transformationsplan ebnet den Weg in Richtung Klimaneutralität – die bis zum Jahr 2045 in allen Wärmenetzen angestrebt wird.
Betreiber, die den Förderantrag nach BEW Modul 1 jetzt stellen, sichern sich also zum einen die 50-prozentige Förderung für den Transformationsplan. Und können mit der Erstellung bis zum Ende des Jahres allen gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden.
Ausbau oder Transformation von Wärmenetzen bieten viele Möglichkeiten. Hier finden Sie passende Leistungen dafür.