"Lärmaktions- und Mobilitätsplanung ergänzen sich ideal"

Drei Fragen an Sabine Heuer

Sabine Heuer ist Dipl. Umweltwissenschaftlerin bei der Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG in Karlsruhe. Das Ingenieurbüro verantwortet beim Aktionsplan für die Gemeinde Reute die Lärmaktionsplanung und arbeitet eng mit endura kommunal zusammen.

Warum ist die Lärmaktionsplanung wichtig?


Lärm, insbesondere durch Verkehr, kann langfristig zu Stress, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einer verminderten Lebensqualität führen. Die Lärmaktionsplanung ist von großer Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen von Umgebungslärm zu schützen. Sie dient dem Gesundheitsschutz, indem sie die Lärmbelastung erfasst und Maßnahmen zu deren Reduzierung entwickelt.

Zudem ist sie in der Europäischen Union gemäß der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt sie eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsplanung, indem sie Lärmquellen berücksichtigt und in die Entwicklung integriert. Wichtig ist auch die transparente Einbindung der Bürgerschaft. Insgesamt leistet die Lärmaktionsplanung einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zu einem gesunden, lebenswerten Umfeld für alle.

Wie gehen Sie ganz konkret in Reute vor und welche positiven Effekte ergeben sich aus der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger?


Die Lärmaktionsplanung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird der Umgebungslärm mithilfe von Lärmkarten erfasst und analysiert. Auf dieser Grundlage erstellen die Kommunen – in enger Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit – einen Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung, der alle fünf Jahre überarbeitet werden soll.

Die Maßnahmen hängen von der Größe der Kommune, der vorhandenen Infrastruktur und dem Ausmaß der Lärmbelastung ab. Wenn im Untersuchungsgebiet Lärmbelastungen im gesundheitskritischen Bereich (>65/55 dB(A) = Schalldruckpegel, tagsüber/nachts) oder bei einem reduzierten Ermessen im Bereich von 67/57 dB(A) vorliegen, besteht grundsätzlich die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen. Spätestens wenn die Lärmbelastung im gesundheitsgefährdenden Bereich (>70/60 dB(A)) liegt, müssen Maßnahmen gefunden werden, um die Belastung zu reduzieren. Diese umfassen beispielsweise Tempolimits, leisere Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände und die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Wirkung der Lärmminderung ist deutlich sichtbar: Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h führt beispielsweise zu einer Lärmreduktion von etwa 2,5 dB(A), während eine Fahrbahnsanierung mit lärmoptimiertem Asphalt eine Reduktion von bis zu 3 dB(A) bewirkt. In den meisten Fällen hat eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße für den Kraftfahrzeugverkehr. Stattdessen haben andere Faktoren, wie die Qualität der Lichtsignalprogramme, die Anzahl querender Fußgänger, Bushaltestellen, Parkvorgänge oder das Halten in zweiter Reihe, in der Regel einen größeren Einfluss auf den Verkehrsfluss.

Wie gehen die Lärmaktionsplanung und die Mobilitätsplanung gut Hand in Hand?
Was sind die Vorteile der gemeinsamen Planung?


Die Lärmaktionsplanung und die Mobilitätsplanung ergänzen sich ideal, da beide das Ziel verfolgen, die Lebensqualität und die Gesundheit in Städten und Gemeinden zu verbessern. Während die Lärmaktionsplanung darauf abzielt, Lärmquellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Minderung im rechtlich gesicherten Rahmen umzusetzen, plant die Mobilitätsplanung die Verkehrsinfrastruktur und deren Nutzung.

Maßnahmen können besser aufeinander abgestimmt und effizient umgesetzt werden. So entstehen ganzheitliche Lösungen, die sowohl die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung als auch den Schutz vor Lärmbelastung berücksichtigen. Die Kombination beider Planungen stärkt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung, da die Maßnahmen nachvollziehbar sind und darauf abzielen, die Verkehrssituation und die Lebensqualität verbessern.