Im Landkreis Haßberge existieren derzeit insgesamt fünf ausgewiesene Windvorrang- und vorbehaltsgebiete laut Regionalplanung der Regierung Unterfranken. Hiervon ist bisher lediglich eines mit Windenergieanlagen bebaut. Auf dem Gebiet der Gemeinde Riedbach liegt das Windvorranggebiet WK 22, nördlich der Ortschaft Humprechtshausen.

Die sich ändernden politischen Rahmenbedingungen führten dazu, dass die bisher geltende 10H-Regelung für Vorrang-/Vorbehaltsgebiete in Bayern bis Mai 2023 gekippt wird. Das hat zur Folge, dass ab nächstem Jahr auf ausgewiesenen Vorrang-/Vorbehaltsgebieten der Bau von Windenergieanlagen möglich ist, unabhängig des Abstands zu Wohngebieten.

Zusätzlich verpflichtet das im Juli 2022 im Bundestag verabschiedete Windenergie-an-Land-Gesetz (WaLG) das Land Bayern dazu, bis 2027 mindestens 1,1 % und bis 2032 1,8 % seiner Landesfläche als Wind-Vorranggebiete auszuweisen. Aktuell liegt dieser Wert bayernweit bei 0,1 %.

Werden diese gesetzlich angesetzten Flächenziele nicht erreicht, verliert die Flächensteuerung über Regional- oder Flächennutzungspläne ihre Wirkung. Die Gemeinde Riedbach hat ein großes Interesse daran, die Steuerung über Windkraftpläne in der eigenen Hand zu behalten. Daher soll in der Gemeinde Riedbach ein Flächen-Pooling durchgeführt werden.

Der Auftrag an endura kommunal:

  • Klausur mit den betroffenen Gemeinderäten

  • Organisation und Durchführung von Flächeneigentümer-Veranstaltungen

  • Komplette Datenhaltung der betroffenen Flurstücke und Eigentümer-Daten

  • Unterstützung bei der Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den Flächeneigentümern

  • in Kooperation mit unserer Partner-Gesellschaft Sterr-Kölln & Partner: Zurverfügungstellung aller rechtlich notwendigen Dokumente und Sicherstellung der Rechtssicherheit des Gesamtprozesses

  • Moderation und Vermittlung zwischen handelnden Akteuren

  • Unterstützung bei sämtlichen projektbegleitenden Maßnahmen zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit

Umsetzungszeitraum: 2022 - 2023

Projekterfolg

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Im ersten Schritt musste der politische Meinungsbildungsprozess in der Gemeinde durchgeführt werden. Die erste Gemeinderatsklausur zur Vorstellung, inhaltlichen Vermittlung und möglicherweise Initiierung des Flächenpoolings wurde bereits im Sommer 2022 durchgeführt.

Die Rahmenbedingungen eines möglichen Windparks wurden im Gemeinderat im Oktober 2022 besprochen und umrissen. Kurz darauf fand die erste Flächeneigentümerversammlung statt, auf der die Flächeneigentümer:innen über den Pooling-Prozess und die rechtlichen Bedingungen informiert wurden. Weitere Treffen und Sprechstunden folgten. Das Pooling selbst wurde im Frühjahr 2023 durchgeführt und im Frühsommer 2023 abgeschlossen.

Das Ergebnis:

Innerhalb von sechs Monaten wurden 81 % der im VRG liegenden Flächen rechtlich gesichert. Somit ist die Gemeinde nun in der Lage, mit Projektierern in Verhandlung zu gehen und attraktive Beteiligungsmodelle, Vorgaben wie Mindestabstände zu geschlossenen Wohnbebauungen oder Maximalanzahl an Windenergieanlagen mit den Projektentwicklern auszuhandeln.

Stimmen der Beteiligten

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"Die Informationsveranstaltung zum Pachtpooling war sehr professionell und informativ. Das Pachtpooling ist eine sehr gute Möglichkeit für Grundstückseigentümer an der Windkraft zu partizipieren. Ich werde in jedem Fall am Pachtpooling teilnehmen.“

Grundstückseigentümer in Bayern

Fördermittel und Wirtschaftlichkeit

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Die anfallenden Kosten für den Pooling-Prozess werden zunächst von der betroffenen Kommune übernommen. Durch intelligente Vertragsgestaltungen wird die Kommune final jedoch von allen Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Prozess entstehen, entbunden. Somit wird die Kommune keine substanziellen Kosten tragen.

Standort

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Projektteam

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Rolf Pfeifer
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Steffen Kölln
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Dr. Dirk Vetter
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Valerie Kiefer
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