Interkommunales Flächenpooling und Inbetriebnahmeverfahren erfolgreich durchgeführt – Projektentwickler geht in die Detailplanung

Bergrheinfeld und Waigolshausen, Bayern

Mit Aussetzen der 10 H-Regelung ist es ab 2023 möglich, Windenergieanlagen auf bereits ausgewiesenen Vorrang-/Vorbehaltsgebieten für Windenergie zu errichten. Das im Sommer 2022 verabschiedete Windenergie-an-Land-Gesetz (WaLG) gibt vor, dass Bayern 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung stellen muss.

Diese Entwicklung führt dazu, dass die im Regierungsbezirk Unterfranken vorhandenen und bisher unbebauten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für eine Projektentwicklung verfügbar werden. Projektentwicklungs-Unternehmen versuchten bereits frühzeitig, sich die benötigten Flächen im betroffenen Vorranggebiet WK13 zwischen Bergrheinfeld und Waigolshausen zu sichern.

Um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, beauftragten die beiden Kommen endura kommunal mit einem interkommunalen Flächenpooling und anschließend mit einem Inbetriebnahmeverfahren.

Der Auftrag an endura kommunal:

  • Klausur mit den betroffenen Abgeordneten
  • Organisation und Durchführung von Flächeneigentümer-Veranstaltungen
  • Komplette Datenhaltung der betroffenen Flurstücke und Eigentümer-Daten
  • Unterstützung bei der Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den Flächeneigentümer:innen
  • Zur-Verfügung-Stellung aller rechtlich notwendigen Dokumente und Sicherstellung der Rechtssicherheit des Gesamtprozesses (in Kooperation mit unserer Partner-Gesellschaft Sterr-Kölln & Partner)
  • Moderation und Vermittlung zwischen handelnden Akteur:innen
  • Unterstützung bei sämtlichen projektbegleitenden Maßnahmen zur Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zielfindungs-Prozess mit Gemeinderäten und Bürgermeistern
  • Gemeinsame Entwicklung mit Gemeinderäten und Bürgermeistern von Ausschreibungskriterien zur Auswahl eines Projektentwicklers
  • Erstellung der Unterlagen für das Interessensbekundungsverfahren
  • Einholung der Angebote
  • Auswertung und Bewertung der Angebote
  • Führen von Bieter-Gesprächen
  • Endauswahl des Projektentwicklers
  • Bewertung der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Endauswahl des passenden Investors

Umsetzungszeitraum: 2022 - 2024

Projekterfolg

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Im ersten Schritt wurde der politische Meinungsbildungsprozess in den Kommunen durchgeführt. Hierfür wurde das Flächenpooling vorgestellt, dessen Inhalte vermittelt und eine mögliche Initiierung des Flächenpoolings in den Verwaltungen beider Kommunen erläutert.

Im Frühjahr 2023 fanden zwei Flächeneigentümerversammlungen statt. Eine Anwältin informierte die Flächeneigentümer:innen umfassend über die Hintergründe und den Prozess des Flächenpoolings, sowie über die Inhalte der Verträge.

Die anschließende Gründung der Poolinggemeinschaft war erfolgreich: 82 Prozent der im Vorranggebiet liegenden Flächen wurden gesichert.

Im nächsten Schritt führten die Kommunen ein Interessenbekundungsverfahren durch, um einen geeigneten Projektierer zu finden. Die Gemeinden haben Ende 2024 die Verhandlungen mit dem Projektierer abgeschlossen. Die geschlossenen Verträge sichern den Gemeinden in allen wichtigen Belangen Mitspracherechte zu. Das Projekt befindet sich seit Anfang 2025 in der Projektentwicklungsphase. Es ist im weiteren Verlauf mit bis zu sechs Windenergieanlagen zu rechnen, die dort bis ca. 2028 gebaut sein werden.

Stimmen der Beteiligten

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„Durch die fachliche Begleitung und die Kommunikationsformate von endura kommunal im Prozess des interkommunalen Flächenpoolings konnten wir einen transparenten und fundierten Weg für unser regionales Windenergieprojekt finden. Weiterhin sind so viele Flächeneigentümer der Poolinggemeinschaft beigetreten, dass wir ausreichend Flächen gesammelt haben, um nun die Steuerung bei der Windpark-Planung in der Hand zu haben. Um einen Projektierer zu finden, der zu uns passt, haben wir endura kommunal mit dem Interessenbekundungsverfahren beauftragt: Vom Festlegen der Auswahlkriterien über das Erstellen der Ausschreibungsunterlagen und das Auswerten der Angebote bis hin zu den Bietergesprächen haben wir mit endura kommunal einen kompetenten und zuverlässigen Partner an unserer Seite.“

Ulrich Werner, Erster Bürgermeister Gemeinde Bergrheinfeld

Fördermittel und Wirtschaftlichkeit

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Die anfallenden Kosten für den Pooling-Prozess werden zunächst von den betroffenen Kommunen übernommen. Durch intelligente Vertragsgestaltungen werden die Kommunen final jedoch von allen Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Prozess entstehen, entbunden. Somit tragen die Kommunen keine substanziellen Kosten.

Standort

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