Flächenpooling zum Bau von Windenergieanlagen

Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck planen einen gemeinsamen Windpark. Die vom Regionalverband Unterfranken ausgewiesenen Flächen liegen innerhalb der Gemarkungsgrenzen der beiden Kommunen.

Ein Verfahren zum Flächenpooling soll sicherstellen, dass allen Eigentümer:innen der betroffenen Flächen die Möglichkeit gegeben wird, an den späteren Pachteinnahmen finanziell beteiligt zu werden. So wird die Wertschöpfung fair verteilt und der soziale Frieden in beiden Kommunen bleibt gewahrt. Die Kommunen treten als Organisatoren eines gesteuerten Prozesses auf, der von der endura kommunal GmbH professionell begleitet wird. endura kommunal ist nicht der Projektentwickler oder Investor, sondern ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Kommunen bei erneuerbaren Energieprojekten begleitet, um Akzeptanz zu fördern und kommunale Wertschöpfung zu sichern.

Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen zum Flächenpooling für die Windvorrangflächen zwischen Schwebenried, Schraudenbach und Vasbühl (WK 56), insbesondere zur 2. Flächeneigentümer-Versammlung am 4. Oktober 2022. Die vertraglichen Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.

Die Webseite zum Windvorranggebiet zwischen Zeuzleben, Gänheim und Mühlhausen finden Sie hier
Windvorranggebiet WK 57

Weitere Informationen zur Windenergie finden Sie auch auf
der Webseite des Markts Werneck
der Webseite der Stadt Arnstein


Infoveranstaltung am 04. Oktober 2022 um 19 Uhr in der Stadthalle Arnstein

Die Veranstaltung war den Eigentümer:innen von Flächen im Vorranggebiet vorbehalten.

Die Präsentationen stellen wir Ihnen gern zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Präsentationen geschützt sind. Sie finden das Passwort in der Einladung.


Das Prinzip Flächenpooling

Ziel des Flächenpoolings ist der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, zwischen möglichst allen betroffenen Grundstückseigentümer:innen. Hierbei werden Rahmenbedingungen getroffen, die die Akzeptanz fördern und die lokale Wertschöpfung sichern sollen. Solche Rahmenbedingungen können sein:

  • Faire und gerechte Verteilung der anfallenden, jährlichen Flächenpacht für Windenergieanlagen auf alle teilnehmenden Flächeneigentümer:innen
  • Minimalabstände zu Wohnbebauungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft am späteren Windparkbetrieb

Diese und einige weitere Rahmenbedingungen werden in einer Pooling-Vereinbarung gemeinsam festgelegt, damit ein solches Projekt nach dem Willen der Kommunen und der Flächeneigentümer:innen verläuft.

Das Flächenpooling-Gebiet von Arnstein und Werneck

Das Pooling-Gebiet liegt zwischen Schwebenried, Schraudenbach und Vasbühl. Der Lageplan zeigt die betroffenen Vorranggebiete (rot) zzgl. eines 100 m Puffers, der aus technischen Gründen notwendig ist. Die Angaben entsprechen dem Regionalplan der Regierung Unterfranken.

Bitte prüfen Sie die Lage und Größe Ihres Flurstücks bzw. Ihrer Flurstücke anhand folgender Dokumente:

  • Lageplan (PDF, 1 Seite)
  • Liste der Grundstückseigentümer in Arnstein (PDF, 7 Seiten)
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2022.
  • Liste der Grundstückseigentümer in Werneck (PDF, 3 Seiten)
    Aus Datenschutzgründen zeigt diese Liste keine persönlichen Daten. Zusätzlich ist sie passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2022.

Beide Dokumente gelten als Anlage als Teil der Flächenpooling-Vereinbarung und des Pachtvertrags und werden bei Vertragsunterzeichnung beigefügt.


Der Zeitplan

  • Im Jahr 2021 haben Bürgerdialoge in beiden Kommunen zur Windenergie stattgefunden. Eines der wichtigsten Anliegen dieser Dialoge war das Flächenpooling. 
  • Grundlegende Informationen zum Flächenpooling in Arnstein/Werneck wurden auf der 1. Eigentümerversammlung am 9. März 2022 zur Verfügung gestellt. 
  • 4. Oktober 2022: Diskussion zum Flächenpooling und Gründung einer Pachtgemeinschaft
    Auf dieser 2. Flächeneigentümerversammlung werden Herr Pfeifer (endura kommunal) und Frau Benz (Sterr-Kölln & Partner) den Prozess für das Flächenpooling ausführlich erläutern und Fragen beantworten. Auch die Bürgermeister Herr Sauer und Herr Hauck werden für Fragen zur Verfügung stehen. Mit der Zustimmung der anwesenden Flächeneigentümer:innen wird eine Pachtgemeinschaft gegründet.
  • 17. Oktober bis 30. November 2022: Sammlung von Unterschriften zur Teilnahme am Flächenpooling
    Die Pooling-Vereinbarung kann im Rathaus persönlich unterzeichnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises sowie ggf. die Vollmacht des Miteigentümers. Mit der Pooling-Vereinbarung wird auch der Pachtvertrag akzeptiert.
  • Dezember 2022: Individuelles Nachfassen bei einzelnen Grundstückseigentümer:innen
    Um sinnvolle Windpark-Planungen zu ermöglichen, ist es in den meisten Fällen notwendig, direkten Kontakt mit einigen Grundstückseigentümer:innen aufzunehmen.
  • Ab Januar 2023: Übergang zum Projektierer-Auswahlverfahren und anschließend Pachtverträge mit Flächeneigentümer:innen
    Nach der erfolgreichen Etablierung einer Pachtgemeinschaft werden die Kommunen beauftragt, einen geeigneten Projektierer für den Windpark auszuwählen. Grundlage dafür sind die in der Pooling-Vereinbarung getroffenen Rahmenbedingungen. 
  • Nach der erfolgreichen Auswahl eines Projektierers schließt dieser einzelne Pachtverträge mit den beteiligten Flächeneigentümer:innen ab.
    Grundlage sind die vereinbarten Rahmenbedingungen. Die Pachtgemeinschaft wird aufgelöst.

Die Vertragsgrundlagen

Die Vereinbarung zum Flächenpooling

Diese Vereinbarung beschreibt die Zusammenarbeit der Grundstückseigentümer:innen. Sie enthält die "Spielregeln" des Flächenpoolings. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Grundstückseigentümer:innen, sich an diese Spielregeln zu halten. Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck sind Grundstückseigentümer und werden damit ebenfalls Partner in der Flächenpooling-Gemeinschaft.

Die wichtigsten Inhalte:

  • Regeln für die faire Aufteilung der künftig anfallenden Pacht unter allen Eigentümer:innen
  • Bedingungen für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem Projektentwickler
  • Kriterien, die aus dem Bürgerbeteiligungsprozess in den Ortsteilen Schwebenried, Schraudenbach und Vasbühl hervorgegangen sind

Wann und wie können Sie die Vereinbarung zum Flächenpooling unterzeichnen?

Prüfen Sie das PDF im Anhang gründlich. Ihre Fragen können Sie im Rahmen der Informationsveranstaltungen/Sprechstunden stellen. 

Eine rechtsgültige Unterschrift ist ab dem 17. Oktober 2022 zu den regulären Öffnungszeiten in den Rathäusern von Arnstein und Werneck möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.  

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft wird zum 30. November 2022 abgeschlossen.

Download der Vereinbarung zum Flächenpooling (PDF, 10 Seiten)

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2022.


Der Muster-Pachtvertrag

Das Einverständnis zum Pachtvertrag gehört zu den "Spielregeln" des Flächenpoolings. 

Allgemeine Struktur des Pachtvertrags: 

  • Gleichlautend für alle Grundstückseigentümer:innen. Niemand soll bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Grundlage für das Auswahlverfahren bzw. die Verhandlungen mit Projektentwicklern.

Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck werden das Projektentwickler-Auswahlverfahren im Auftrag der Grundstückseigentümer:innen durchführen. Gesucht wird der Projektentwickler, der die Rahmenbedingungen der Grundstückseigentümer:innen und der Kommunen zum Bau eines solchen Windparks am besten erfüllt. 

 

Wann wird der Pachtvertrag unterzeichnet?
Der Pachtvertrag wird später mit dem Projektentwickler des Windparks geschlossen. Konkrete Pachtsummen können erst dann festgelegt werden, wenn eine konkrete Planung zur Anzahl und Lage der Windkraftanlagen besteht.

Muster-Pachtvertrag

Der Muster-Pachtvertrag enthält keine Namen, Pachtsummen oder Flurstücknummern. Diese werden erst mit dem Vertragsschluss eingetragen.

Der Pachtvertrag wurde von Anwälten von Sterr-Kölln & Partner mbB erstellt, Spezialisten auf dem Gebiet der Windenergie. Er berücksichtigt insbesondere die Interessen der Grundstückseigentümer:innen.

Download des Muster Pachtvertrags (PDF, 16 Seiten)

Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen ist die Datei passwortgeschützt. Das Passwort finden Sie in der Einladung zur Informationsveranstaltung am 04. Oktober 2022.


Haben Sie Fragen rund um Flächenpooling, Abläufe und Verträge?

Beratungspartner im Flächenpooling-Verfahren

 

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Dirk Vetter
Projektleiter

E-Mail: dirk.vetter@endura-kommunal.de

Häufig gestellte Fragen

Das FAQ, in dem wir häufig gestellte Fragen zum Flächenpooling beantworten, finden Sie hier
Download FAQ