Lebenswerte Kommune im Klimawandel
Betroffenheiten erkennen, Anpassungskonzepte umsetzen und Widerstandsfähigkeit stärken
Geänderte Regelungen im Bundes-Klimaanpassungsgesetz erfordern eine Modifikation der Landesgesetze. In Baden-Württemberg ist das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz im August in Kraft getreten. In Bayern ist noch offen, wie das Bundesgesetz in Landesrecht übertragen wird. Kommunen sind gefordert, Anpassungskonzepte zu entwickeln, um die Bevölkerung, die Infrastruktur und die Umwelt zu schützen.
Nicht nur für Starkregenereignisse müssen Vorkehrungen getroffen werden. Der Juni war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Hitzeaktionspläne, Freiraumkonzepte oder Grünordnungspläne stehen mehr denn je auf der Agenda der Kommunen.
Handlungsbedarf versus Ressourcenknappheit
Die Kommune muss sich zunächst einen Überblick verschaffen, wo spezifische Betroffenheiten vorliegen, wo bereits Vorkehrungen getroffen wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dann kann im nächsten Schritt analysiert werden, welche Maßnahmen mit wenig Aufwand umsetzbar sind. Denn fehlende Ressourcen sind die nächste Herausforderung bei dieser Aufgabe.
endura kommunal unterstützt bei Anpassung
endura kommunal zeigt Kommunen, wie sie einen Einstieg in das Thema finden und mit welchen Aktionen sie effektiv starten können. Im Austausch mit verschiedenen Akteuren identifizieren wir die lokalen „Hotspots“. Das gelingt beispielsweise mit einer Betroffenheitsanalyse.
Anschließend erarbeiten wir gemeinsam planvolle Maßnahmen. Das sind die ersten Schritte auf dem Weg zu flächendeckenden Anpassungskonzepten, wie vom Bundesgesetz gefordert. Gleichzeitig stärkt die Kommune damit ihre Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.
Änderungen in den Landesgesetzen
Die Änderungen in den Landesgesetzen in Baden-Württemberg und Bayern sind bedingt durch bundesrechtliche Regelungen. Im Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist vorgeschrieben, dass die Länder übergeordnete Anpassungsstrategien ausarbeiten (§ 10) und dass Gemeinden und Kreise eigene Anpassungsstrategien entwickeln müssen (§ 12). Die Vorgaben hierfür können die Länder selbst bestimmen.
Regelungen in Baden-Württemberg
Die Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist zum 06. August 2025 in Kraft getreten. Stadtkreise, große Kreisstädte und Landkreise sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte für ihr jeweiliges Gebiet zu erstellen, sie werden dabei finanziell unterstützt.
Rechenbeispiele zu den Konnexitätszahlungen:
Landkreise erhalten bis 2031 jährlich 31.600 EUR + 4.470 EUR pro kreisangehörige Kommune (ohne die großen Kreisstädte)
- Landkreis 1 mit 20 Kommunen erhält jährlich 121.000 EUR
- Landkreis 2 mit 35 Kommunen erhält jährlich 188.050 EUR
- Landkreis 3 mit 50 Kommunen erhält jährlich 255.100 EUR
Kreisfreie Städte und Große Kreisstädte erhalten für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts einmalig 4 EUR je Einwohner:in (EW) bzw. 2 EUR bei der Fortschreibung/Überarbeitung eines bestehendes Anpassungskonzepts. Gedeckelt ist die Konnexitätszahlung auf 200.000 EUR pro Kommune.
- Kommune 1 mit 20.000 EW erhält 80.000 EUR
- Kommune 2 mit 45.000 EW erhält 90.000 EUR bei Überarbeitung eines bestehenden Konzepts
- Kommune 3 mit 65.000 EW erhält 200.000 EUR
- Kommune 4 mit 120.000 EW erhält 100.000 EUR bei Überarbeitung eines bestehenden Konzepts
Regelungen in Bayern
In Bayern sieht das Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vor, dass eine landesweite Klimaanpassungsstrategie regelmäßig fortgeschrieben werden muss. Damit wird die Anforderung nach § 10 KAnG erfüllt, das am 01. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus sind gemäß KAnG § 12 Klimaanpassungskonzepte für Kommunen zu erstellen. Wie dies konkret erfolgen soll, ist noch nicht ausformuliert. In einigen bayerischen Kommunen gibt es bereits fertige Klimaanpassungskonzepte, an denen sich andere Kommunen orientieren können.
- Mehr Informationen zur bayerischen Klimaanpassungsstrategie BayKLAS (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- Mehr Informationen für Bayern inklusive Klimasteckbriefe für jeden Regierungsbezirk mit „grober“ Betroffenheitsanalyse, Hinweisen und Werkzeugen (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Wir helfen gerne bei Ihren Fragen rund um Klimawandelanpassung – von den gesetzlichen Pflichten bis zum konkreten Anpassungskonzept.
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Mona Stammer