Lebenswerte Kommune im Klimawandel

Betroffenheiten erkennen, Anpassungskonzepte umsetzen und Widerstandsfähigkeit stärken

Geänderte Regelungen im Bundes-Klimaanpassungsgesetz erfordern eine Modifikation der Landesgesetze. In Baden-Württemberg ist das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz im August in Kraft getreten. In Bayern ist noch offen, wie das Bundesgesetz in Landesrecht übertragen wird. Kommunen sind gefordert, Anpassungskonzepte zu entwickeln, um die Bevölkerung, die Infrastruktur und die Umwelt zu schützen.

Nicht nur für Stark­regen­ereig­nis­se müssen Vor­kehrungen ge­trof­fen werden. Der Juni war der heißeste seit Beginn der Wetter­auf­zeich­nungen. Hitze­aktions­pläne, Frei­raum­konzepte oder Grün­ordnungs­pläne stehen mehr denn je auf der Agenda der Kommunen.

Handlungsbedarf versus Ressourcenknappheit
Die Kommune muss sich zunächst einen Überblick verschaffen, wo spezifische Be­trof­fen­heiten vorliegen, wo bereits Vor­kehrungen ge­trof­fen wurden und wo noch Handlungs­bedarf besteht. Dann kann im nächsten Schritt analysiert werden, welche Maßnahmen mit wenig Aufwand umsetzbar sind. Denn fehlende Ressourcen sind die nächste Heraus­forderung bei dieser Aufgabe.

endura kommunal unterstützt bei Anpassung
endura kommunal zeigt Kommunen, wie sie einen Einstieg in das Thema finden und mit welchen Aktionen sie effektiv starten können. Im Aus­tausch mit ver­schiedenen Akteuren identi­fi­zieren wir die lokalen „Hotspots“. Das gelingt bei­spiels­weise mit einer Be­trof­fen­heits­analyse. 

An­schließend erarbeiten wir gemeinsam plan­volle Maß­nahmen. Das sind die ersten Schritte auf dem Weg zu flächen­deckenden An­pas­sungs­konzepten, wie vom Bundes­gesetz ge­fordert. Gleichzeitig stärkt die Kommune damit ihre Resilienz gegen­über den Aus­wirkungen des Klima­wandels.

Änderungen in den Landesgesetzen

Die Ände­rungen in den Landes­gesetzen in Baden-Württemberg und Bayern sind bedingt durch bundes­recht­liche Regelungen. Im Bundes-Klima­an­pas­sungs­gesetz (KAnG) ist vor­ge­schrieben, dass die Länder über­geord­nete An­pas­sungs­strategien aus­arbeiten (§ 10) und dass Gemeinden und Kreise eigene An­pas­sungs­strategien ent­wickeln müssen (§ 12). Die Vor­gaben hierfür können die Länder selbst bestimmen.

Regelungen in Baden-Württemberg

Die Änderung des Klimaschutz- und Klima­wandel­an­pas­sungs­gesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist zum 06. August 2025 in Kraft getreten. Stadt­kreise, große Kreis­städte und Land­kreise sind ver­pflichtet, Klima­an­pas­sungs­kon­zepte für ihr je­weiliges Ge­biet zu erstel­len, sie werden dabei finan­ziell unter­stützt.

Rechenbeispiele zu den Konnexitätszahlungen:

Land­kreise erhalten bis 2031 jähr­lich 31.600 EUR + 4.470 EUR pro kreis­an­ge­hörige Kom­mune (ohne die großen Kreis­städte) 

  • Landkreis 1 mit 20 Kommunen erhält jährlich 121.000 EUR
  • Landkreis 2 mit 35 Kommunen erhält jährlich 188.050 EUR
  • Landkreis 3 mit 50 Kommunen erhält jährlich 255.100 EUR

Kreisfreie Städte und Große Kreis­städte er­halten für die Er­stel­lung eines Klima­an­pas­sungs­konzepts ein­malig 4 EUR je Ein­wohner:in (EW) bzw. 2 EUR bei der Fort­schrei­bung/Über­ar­beitung eines be­stehendes An­pas­sungs­konzepts. Gedeckelt ist die Kon­nexi­täts­zahlung auf 200.000 EUR pro Kommune.

  • Kommune 1 mit 20.000 EW erhält 80.000 EUR
  • Kommune 2 mit 45.000 EW erhält 90.000 EUR bei Überarbeitung eines bestehenden Konzepts
  • Kommune 3 mit 65.000 EW erhält 200.000 EUR
  • Kommune 4 mit 120.000 EW erhält 100.000 EUR bei Überarbeitung eines bestehenden Konzepts

Regelungen in Bayern

In Bayern sieht das Klima­schutz­gesetz (BayKlimaG) vor, dass eine landes­weite Klima­an­pas­sungs­strategie regel­mäßig fort­ge­schrieben werden muss. Damit wird die An­for­derung nach § 10 KAnG erfüllt, das am 01. Juli 2024 in Kraft ge­treten ist. Darüber hinaus sind gemäß KAnG § 12 Klima­an­pas­sungs­kon­zepte für Kom­munen zu erstellen. Wie dies konkret er­folgen soll, ist noch nicht aus­for­muliert. In einigen bayerischen Kom­munen gibt es bereits fertige Klima­an­pas­sungs­kon­zepte, an denen sich andere Kom­munen orien­tieren können.

Wir helfen gerne bei Ihren Fragen rund um Klimawandelanpassung – von den gesetzlichen Pflichten bis zum konkreten Anpassungskonzept.