Interkommunal ausgewählt: Der passende Projektierer für einen Windpark am Käpfle
Stadt Reutlingen
Der Regionalverband Neckar-Alb hat in der Flächenkulisse, die sich aktuell in der Offenlage befindet, zwei neue Windvorranggebiete in der Region Reutlingen, Gomaringen und Pfullingen ausgewiesen.
Zur strukturierten Begleitung des weiteren Prozesses wird endura kommunal mit der fachlichen Unterstützung einer interkommunalen Arbeitsgruppe beauftragt, in der Gemeinderäte aus Gomaringen und Reutlingen vertreten sind. Ziel ist die Durchführung eines koordinierten Interessenbekundungsverfahrens.
Im Verlauf des Prozesses schließt sich auch die Stadt Pfullingen dem ursprünglich von Gomaringen und Reutlingen initiierten Projekt an und erweitert damit die interkommunale Zusammenarbeit.
Projekterfolg
nach obenInterkommunale Projekte zeichnen sich durch eine besondere Dynamik aus. In das Interessenbekundungsverfahren, das von der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Gomaringen initiiert wurde, steigt die Stadt Pfullingen während des laufenden Prozesses mit ein. Flexibel passt endura kommunal den Prozess an die sich ändernden Rahmenbedingungen an und gewährleistet Rechtssicherheit im gesamten Prozess.
Dabei behält endura kommunal die Interessen der jeweiligen Kommune und gleichzeitig die interkommunalen Interessen im Blick. Durch die Begleitung von endura kommunal erarbeitet die interkommunale Arbeitsgruppe die Ausschreibungskriterien und Mindestanforderungen an einen geeigneten Projektierer und ein Windparkkonzept für die Vorranggebiete.
Alle eingegangenen Angebote werden von endura kommunal ausgewertet und für die interkommunale Arbeitsgruppe aufbereitet. Mit der fachlichen Unterstützung und Moderation von endura kommunal wägt die Arbeitsgruppe Für und Wider der verschiedenen Angebote und Windparkkonzepte ab. Im Ergebnis des Verfahrens verständigt sich die interkommunale Arbeitsgruppe einstimmig auf den ausgewählten Projektierer.
Das Interessenbekundungsverfahren wurde ohne den Einsatz von Fördermitteln durchgeführt. Die anfallenden Kosten für das Interessenbekundungsverfahren werden zunächst von den Kommunen übernommen. Durch intelligente Vertragsgestaltungen werden die Kommunen final jedoch von allen Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Prozess entstehen, entbunden.
Vielmehr führt die Verpachtung von kommunalen Flächen für die Windenergie zu Haushaltseinnahmen.
Standort
Projektteam
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Falk Schünemann -
Rolf Pfeifer -
Anna Kaufmann -
Jonas Danner -
Jan Deininger